Aktuelles
Beginn und Dauer der Schutzdienstpflicht ab 2026
Der Bundesrat setzt auf den 1. Januar 2026 eine Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) in Kraft. Die Vorlage umfasst die erneute Anhebung des Endes der Schutzdienstpflicht auf das 40. Altersjahr.
Die Schutzpflicht endet folglich nach dem Erreichen eines der folgenden Werte:
- 245 geleistete Diensttage
- 14 Dienstjahre
- 40. Altersjahr
Schutzdienstpflichtige im Alter zwischen 36 und 39 Jahren, welche keinen der oben genannten Werte erreicht haben, unterliegen weiterhin der Dienstpflicht.
Alle Informationen zum Thema Schutzdienstpflicht finde Sie auf der Website des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz.
Wichtige Änderungen im Bereich Bauwesen
In seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025 hat der Bundesrat die Revision der Verordnung über den Zivilschutz (Zivilschutzverordnung, ZSV; SR 520.11) verabschiedet, die per 1. Januar 2026 in Kraft treten wird.
Die Revision der ZSV bringt im Bereich des Bauwesens einige Änderungen mit sich. Das Wichtigste nachfolgend zusammengefasst:
- Der Ersatzbeitrag pro nicht erstellten Schutzplatz beträgt neu immer Fr. 1'400.—;
- Die Kantone können in Gemeinden mit negativer Schutzplatzbilanz eine Baupflicht für Schutzräume bereits unter 38 Zimmern anordnen. Der Kanton Solothurn wird – gestützt auf die Empfehlung des Bundes – eine solche Baupflicht für Schutzräume ab mindestens 10 Schutzplätzen anordnen;
- Anbauten, Aufbauten, Umbauten und Nutzungsänderungen, die zu zusätzlicher Wohnfläche führen, gelten als Neubaute. Entsprechende Gesuche sind ausnahmslos vom Amt für Militär und Bevölkerungsschutz zu genehmigen. Die Anzahl Schutzplätze wird neu beurteilt;
- Öffentliche Schutzräume, die nicht mit Liegestellen und Trockenklosetts ausgerüstet wurden, müssen damit nachgerüstet werden. Die Beschaffung kann über Ersatzbeiträge finanziert werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz.
Schutzräume für die Bevölkerung
Ein Schutzraum ist eine unterirdische bauliche Anlage im Kellergeschoss eines Gebäudes. Schutzräume (umgangssprachlich auch «Luftschutzkeller») dienen dem Schutz der Bevölkerung vor bewaffneten Konflikten, können aber auch bei natur- oder zivilisationsbedingten Katastrophen Schutz bieten. Der Grossteil der Bevölkerung wohnt in Gebäuden mit eigenen Schutzräumen. Falls sich kein Schutzraum im bewohnten Gebäude befindet, stehen öffentliche Schutzräume für die Bevölkerung in der Nähe zur Verfügung. Konstruktion und Ausrüstung der Schutzräume sind standardisiert und ergeben sich aus technischen Weisungen.
Alle Informationen finden Sie auf der Seite vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz
Online Broschüre "Schutzraum" vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz
Änderungen Bauwesen
Broschüre Schutzraum
Amt für Militär und Bevölkerungsschutz
Zivilschutz-Kompetenzzentrum ziko
Industriezone Klus 17 4710 Balsthal
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 13:30 - 16:00