Grundausbildung

Zwei aufeinanderfolgende Ausbildungsmodule

Um einen möglichst breiten Einsatz der Schutzdienstpflichtigen zu ermöglichen, werden sie in einer von sechs Grundfunktionen ausgebildet: Führungsunterstützer, Betreuer, Pionier, Infrastrukturwart, Materialwart und Koch. Spätestens drei Jahre nach ihrer Rekrutierung haben die Schutzdienstpflichtigen die Grundausbildung zu absolvieren. Da die Schutzdienstpflichtigen ein breites Aufgabenspektrum abzudecken haben, dauert die allgemeine und funktionsbezogene Grundausbildung im Kanton Solothurn insgesamt zwölf Tage.

1. Allgemeine Grundausbildung
In der allgemeinen Grundausbildung AGA wird allen Schutzdienstpflichtigen das nötige Grundwissen vermittelt. Dazu gehört die Information über Risiken und Gefahren, Bevölkerungsschutz und Zivilschutz, Alarmierung der Bevölkerung, Verhalten bei Krisen-situationen, erste Hilfe/CPR.

2. Funktionsbezogene Grundausbildung
In der funktionsbezogenen Grundausbildung FGA folgt - getrennt nach den sechs Grundfunktionen - die einsatzbezogene fachtechnische Ausbildung:

  • Der Führungsunterstützer unterstützt die Führung bei der Lageverarbeitung (Informationsbeschaffung, -auswertung, -verbreitung) und weiss die Telematikmittel (Übermittlungsgeräte) einzusetzen.
  • Der Betreuer hilft bei der Evakuierung und Betreuung gefährdeter, schutz- und hilfsbedürftiger Personen, steht Menschen in Gefahr bei, leitet sie zur Selbsthilfe an, übernimmt Arbeiten in der Pflege und trägt zur Werterhaltung der Schutzinfrastruktur bei.
  • Der Pionier bedient die Geräte des Unterstützungszuges fachgerecht. Wird Infrastruktur zerstört, sorgt er für Schadenminderung, Situationsüberbrückung und Instandstellung.
  • Der Infrastrukturwart kann den gesamten technischen Betrieb einer Anlage sicherstellen. Mit vorbestimmten Checklisten kann er selbständig Unterhaltsarbeiten in einer ihm zugeteilten Anlage durchführen.
  • Der Materialwart ist für die Lagerung, die Bereitstellung, die Retablierung und die Reparatur und Unterhaltsarbeiten von Material und Geräten zuständig. Ebenso gehört die Durchführung des Parkdienstes zu seinen Aufgaben.
  • Der Koch kennt verschiedene Rezepte, kann Gerichte kalkulieren und erstellt Warenanforderungen. Das Vor- und das Zubereiten von warmen und kalten Speisen sowie die fachgerechte Lagerung der Lebensmittel gehören ebenfalls dazu. Weiter ist er für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bezüglich Umgang mit Lebensmitteln verantwortlich.

Die einzelnen Kursbeschreibungen für entnehmen Sie bitte dem aktuellen Ausbildungsangebot