Aktuelles
Neuerung Unterschriftenregelung Ersatzbeitragsgesuche

Die Kommandos der regionalen Zivilschutzorganisationen haben anlässlich des Weiterbildungskurses vom 30. Oktober 2024 entschieden, dass das Formular «Gesuch Schutzraumbefreiung gegen Ersatzbeitrag für Pflichtschutzplätze in Neubauten» ab dem 1. Februar 2025 nicht mehr zur behördlichen Prüfung an die zuständige regionale Zivilschutzorganisation geschickt werden muss.
Das von der Baubehörde unterzeichnete Gesuch kann daher künftig direkt an unser Amt gesendet werden. Das angepasste Formular steht Ihnen auf unserer Website zum Download zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme und Ihre wertvolle Mitarbeit.
Schutzräume für die Bevölkerung
Ein Schutzraum ist eine unterirdische bauliche Anlage im Kellergeschoss eines Gebäudes. Schutzräume (umgangssprachlich auch «Luftschutzkeller») dienen dem Schutz der Bevölkerung vor bewaffneten Konflikten, können aber auch bei natur- oder zivilisationsbedingten Katastrophen Schutz bieten. Der Grossteil der Bevölkerung wohnt in Gebäuden mit eigenen Schutzräumen. Falls sich kein Schutzraum im bewohnten Gebäude befindet, stehen öffentliche Schutzräume für die Bevölkerung in der Nähe zur Verfügung. Konstruktion und Ausrüstung der Schutzräume sind standardisiert und ergeben sich aus technischen Weisungen.
Alle Informationen finden Sie auf der Seite vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz
Online Broschüre "Schutzraum" vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz