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Gesundheitswesen: Arzneimittel-Abgabebewilligung beantragen
Kurzbeschreibung
Wer im Auftrag der fachverantwortlichen Person einer ärztlichen oder zahnärztlichen Privatapotheke ausnahmsweise Arzneimittel bestellt, benötigt eine Bewilligung zur Abgabe von Arznei- und Betäubungsmitteln an persönlich behandelte Patientinnen und Patienten im Rahmen der Selbstdispensation.
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- Gesuchstellende Personen benötigen eine Berufsausübungsbewilligung als Ärztin oder Arzt resp. Zahnärztin oder Zahnarzt des Kantons Solothurn
- Die gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten und Qualitätssicherungssystem einer bewilligten ärztlichen oder zahnärztlichen Privatapotheke ist notwendig
- Das Gesuch muss sowohl von der gesuchstellenden Person als auch von der fachverantwortlichen Person für die ärztliche resp. zahnärztliche Privatapotheke unterschrieben werden
Erforderliche Dokumente
Keine
Vorgehen
- Gesuchsformular als PDF vollständig ausfüllen
- PDF unterschreiben
- PDF und alle weiteren Dokumente per E-Mail an das Gesundheitsamt senden
Ergebnis
Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie eine Bewilligung, die Sie zur Bestellung von Arzneimitteln für die in der Bewilligung bezeichnete ärztliche resp. zahnärztliche Privatapotheke sowie zur Abgabe von in der Schweiz zugelassenen Arzneimitteln an Patientinnen und Patienten berechtigt.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Erteilung einer Arzneimittel-Abgabebewilligung kostet 300 Franken.
Fristen
Das Gesuch um Erteilung einer Arzneimittel-Abgabebewilligung muss spätestens drei Monate vor Aufnahme der Tätigkeit beim Gesundheitsamt eingereicht werden.
Dauer
Wenn die Gesuchsunterlagen vollständig vorliegen und keine Rückfragen nötig sind, beträgt die Bearbeitungsdauer in der Regel fünf Arbeitstage.