Der Finanzausgleich der Kirchgemeinden gilt seit Januar 2020. Mit diesem Gesetz wurde nebst den Leistungsfeldern der Landeskirchen auch der Höchstbetrag des Finanzausgleichs festgelegt. Dieser beträgt maximal 10 Millionen Franken pro Jahr. Sechs Jahre nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, entscheidet nun der Kantonsrat neu über die Höhe des Betrags.
Starkes gesellschaftliches Engagement
Als Grundlage für die Neubeurteilung dient die Leistungsbilanz über die letzten sechs Jahre und ein Bericht über die finanzielle Lage der Kirchgemeinden. Die Leistungsbilanz zeigt deutlich, wie gross das gesellschaftliche Engagement der Landeskirchen ist. Die gesellschaftlichen Leistungen der Landeskirchen und ihrer Kirchgemeinden entsprechen einem Gegenwert von über 23 Millionen Franken.
Ein grosser Teil dieser Arbeit erfolgt als unbezahltes, freiwilliges Engagement. Die ausgewiesenen 23 Millionen Franken übersteigen den jährlichen Beitrag aus dem Finanzausgleich von 10 Millionen Franken bei weitem. Zudem hat sich gezeigt, dass das Modell des Finanzausgleichs wie gewünscht funktioniert. Der angestrebte Ausgleich zwischen den 97 Kirchgemeinden mit ihren 120'000 Mitgliedern wirkt.
Weiterhin mit 10 Millionen Franken
Aufgrund der Wirksamkeit des Finanzausgleichs und der positiven Leistungsbilanz der vergangenen sechs Jahre, will der Regierungsrat die Höhe des Finanzausgleichs der Kirchgemeinden belassen wie bisher. Er beantragt dem Kantonsrat, für die Jahre 2027 bis 2032 unverändert jährlich 10 Millionen Franken einzusetzen. Dieser Betrag wird vorwiegend über die Kirchensteuer der Unternehmen (Finanzausgleichsteuer) finanziert.
So funktioniert der Finanzausgleich der Kirchgemeinden
Der Finanzausgleich der Kirchgemeinden ist zweigeteilt. Einerseits soll er die Unterschiede unter den 97 Kirchgemeinden in Bezug auf ihre finanziellen Mittel und Steuerbelastungen ausgleichen. Für diesen Ausgleich stehen bisher 60 Prozent – also 6 von 10 Millionen Franken – zur Verfügung.
40 Prozent der Mittel, also 4 Millionen Franken, gehen zu den Landeskirchen. Diese sind verpflichtet dieses Geld für gesellschaftliche Aufgaben einzusetzen. 20 Prozent davon dürfen für Beiträge an Kirchgemeinden für Bauvorhaben verwendet werden.