Der Kanton Solothurn erhält mit dem heutigen Abstimmungsresultat ein revidiertes Wirtschafts- und Arbeitsgesetz. Dieses sieht vor, dass professionelle Lottoanbieter künftig keine Bewilligung mehr erhalten. 68 Prozent der Stimmenden haben sich für die Änderung ausgesprochen, der Nein-Stimmenanteil liegt bei 32 Prozent. Die Stimmbeteiligung beträgt 37,7 Prozent.
Der Regierungsrat nimmt das Abstimmungsresultat erfreut zur Kenntnis. Das zur Verfügung stehende Kontingent für Kleinlotterien soll wieder allen Solothurner Vereinen zur Verfügung stehen. «Dies stärkt die Vielfalt der Vereine und ihre wertvolle gemeinnützige Arbeit», sagt Volkswirtschaftsdirektorin Sibylle Jeker. Dem Kanton steht für die Durchführung von Lotterien ein Kontigent von rund 820'000 Franken pro Jahr zur Verfügung.
Die Änderung im Wirtschafts- und Arbeitsgesetz tritt voraussichtlich per 1. Januar 2027 in Kraft.
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