Medienmitteilung

AHV-Beiträge: Ja zur Erhebung bei geringfügigen Einkommen

  • 02.09.2024

Die Situation von Kultur- und Medienschaffenden mit geringfügigem Einkommen soll im Alter verbessert werden. Dazu schlägt der Bund Änderungen vor, u.a. bei der Erhebung von AHV-Beiträgen. Der Regierungsrat unterstützt die Vorschläge.

Hintergrund: Löhne von weniger als 2300 Franken jährlich unterliegen keiner Beitragspflicht in der AHV. Die Beitragsbefreiung von geringfügigen Löhnen kann aber bewirken, dass Arbeitnehmende für einen Grossteil ihrer Erwerbseinkommen überhaupt nicht sozialversichert werden. Der Grund liegt darin, dass sie immer wieder nur kurze Arbeitseinsätze leisten. Der Bund möchte deshalb für bestimmte Tätigkeiten, in denen kurzzeitige Arbeitsverhältnisse besonders häufig sind, eine Beitragspflicht ab dem ersten Franken vorsehen. Der Katalog der betroffenen Arbeitgeber soll ergänzt werden.

Der Regierungsrat unterstützt die vorgeschlagene Erweiterung um die Kategorien Chöre, elektronische Medien und Printmedien, Grafikateliers und Museen vollumfänglich. Mit dieser Regelung soll die soziale Absicherung von Personen mit tiefen Einkommen in den erwähnten Branchen verbessert werden.