Menschen mit Behinderungen wünschen sich zunehmend Wohn-, Arbeits- und Lebensformen mit möglichst viel Eigenständigkeit. Die Angebotsplanung 2030 trägt diesem Bedürfnis Rechnung. Sie setzt einen Schwerpunkt auf den schrittweisen Aus- und Aufbau ambulanter Angebote. Menschen mit Behinderungen erhalten so mehr Möglichkeiten, in einer eigenen Wohnung zu leben und im ersten Arbeitsmarkt an einem inklusiven Arbeitsplatz tätig zu sein. Ambulante Angebote sind im Vergleich zu stationären Angeboten kosteneffizienter. Sie können dazu beitragen, stationäre Eintritte zu vermeiden oder zu verkürzen und damit den Bedarf an teuren Infrastrukturausbauten zu begrenzen.
Stationäre Einrichtungen bleiben aber weiterhin notwendig. Dies betrifft insbesondere Personen mit schweren Beeinträchtigungen, mit herausfordernden Verhaltensweisen oder mit hohem Pflegebedarf. Für diese Bedarfsgruppen sieht die Planung eine gezielte Weiterentwicklung der bestehenden stationären Angebote vor.
Breite Zustimmung in der Vernehmlassung
In der Vernehmlassung gab es eine breite Zustimmung zur Angebotsplanung 2030. Parteien, Verbände und weitere Teilnehmende unterstützen die Stossrichtung der Vorlage mehrheitlich. Insbesondere das Ziel, die Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken, fand breite Zustimmung. Einzelne Rückmeldungen betrafen die konkrete Ausgestaltung der Angebote sowie die finanzielle Entwicklung. Der Regierungsrat hat diese Hinweise in der Botschaft berücksichtigt.
Der Ausbau der ambulanten Angebote soll schrittweise erfolgen. In den Jahren 2026 bis 2030 werden mittels Pilotprojekten Erkenntnisse gewonnen. In enger Abstimmung mit den betroffenen Institutionen, Fachstellen und Menschen mit Behinderungen werden die Angebote weiterentwickelt. Die Einführung im ganzen Kanton ist für die Planungsperiode ab 2031 vorgesehen.