Medienmitteilung

Ausgleichskasse Solothurn: Gesamtverwaltungsrat tritt gestaffelt zurück

  • 20.09.2023

Vergangenen Freitag hat der Präsident des Verwaltungsrates der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO), Silvio Bertini, per sofort seinen Rücktritt beim Regierungsrat eingereicht. Am darauffolgenden Tag haben die übrigen VR-Mitglieder nach einer ausserordentlichen Sitzung per Ende 2023 geschlossen demissioniert. Der Regierungsrat des Kantons Solothurn nimmt die sofortige Demission des Präsidenten wie auch den gestaffelten Rücktritt des Verwaltungsrates zur Kenntnis. Der Vizepräsident, Peter Brügger, leitet den Verwaltungsrat ad interim bis Ende Jahr.

Die von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der AKSO eingeleiteten Massnahmen zum Abbau der aktuellen Pendenzen bei den Ergänzungsleistungen griffen zu wenig, sodass gesetzliche Vorgaben teilweise nicht mehr eingehalten werden konnten.

Aufgrund der aktuellen Situation hat Silvio Bertini als Präsident des Verwaltungsrates der AKSO vergangen Freitag demissioniert. Die übrigen VR-Mitglieder ermöglichen mit ihrem geschlossenen Rücktritt per Ende Jahr einen geordneten Übergang.

Bis zum Rücktritt erfüllt und überwacht der Verwaltungsrat die gesetzlichen und reglementarischen Vorgaben für einen ordnungsgemässen Geschäftsbetrieb unter der Leitung des Vizepräsidenten Peter Brügger.

Externes Mandat für Krisenmanagement

Der Geschäftsleiter der AKSO, Roger Schmid, ist bis auf Weiteres krankgeschrieben und der stellvertretende Geschäftsleiter, Daniel Rohrer, hat per 31. März 2024 gekündigt. Der Kanton ist dabei, ein Krisenmanagement auf Zeit zu installieren und dafür ein externes Mandat zu vergeben.

Die Weiterführung des operativen Betriebes in der AKSO ist gewährleistet. Dem Abbau der Pendenzen wird weiterhin höchste Priorität eingeräumt. Die vom Kanton eingesetzte Task Force aus Mitgliedern des Kantons, der Gemeinden und der AKSO überprüft aktuell die EL-Prozesse und die Zusammenarbeit mit den AHV-Zweigstellen. Sie wird regelmässig über den Geschäftsgang informiert.