Medienmitteilung

Beitrag zur Prämienverbilligung in der Krankenversicherung 2025

  • 29.10.2024

Der Regierungsrat hat die Vorlage zur Prämienverbilligung 2025 an den Kantonsrat überwiesen. Er erwägt eine Verbesserung der Parameterwerte für die ordentliche Prämienverbilligung, um die Solothurner Bevölkerung stärker zu entlasten und den Prämienanstieg abzufedern. Dazu stehen gut 200 Millionen Franken zur Verfügung.

Bund und Kantone leisten für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Beiträge an die Prämienverbilligung (IPV). Der Kantonsrat beschliesst auf Antrag des Regierungsrates den definitiven Beitrag des Kantons. Dieser entspricht nach Sozialgesetz mindestens 80 Prozent des Bundesbeitrages. Unter Berücksichtigung der weiterhin angespannten Finanzlage erachtet der Regierungsrat diesen Beitragsschlüssel als angemessen. Bei einem Bundesbeitrag von rund 112 Millionen Franken für den Kanton Solothurn beträgt der Kantonsbeitrag somit 90 Millionen Franken. Damit stehen für die Entlastung der Solothurner Bevölkerung für 2025 rund 202 Millionen Franken an Prämienverbilligungen zur Verfügung. Dies entspricht einer Zunahme um rund 11,9 Millionen Franken (+ 6,2 Prozent) gegenüber dem laufenden Jahr und 24 Millionen Franken (+ 13,7 Prozent) mehr, als 2023 ausbezahlt wurden.

Um den Prämienanstieg von noch mehr Personen stärker abzufedern, beabsichtigt der Regierungsrat erneut die Parameterwerte für die ordentliche IPV anzupassen. So soll beispielsweise das massgebende Einkommen für den Anspruch auf Prämienverbilligung von 76'000 auf 80'000 Franken erhöht werden.

Hohe Rücklaufquote der Antragsformulare

Mit der neuen IT-Anwendung der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO) konnten erstmals die Struktur der IPV-Berechtigten und die Rücklaufquote der Antragsformulare ausgewertet werden. Bis am 30. Juni 2024 verschickte die AKSO an 17'427 Haushalte ein Antragsformular für ordentliche Prämienverbilligung. Davon wurden rund 15'000 zur Prüfung und Weiterverarbeitung retourniert, was einer Rücklaufquote von 85 Prozent entspricht. Fast drei Viertel der Antragsformulare ging an Ein-Personen- oder kinderlose Haushalte. Alleinerziehenden-Haushalte machten rund 12 Prozent aus, Haushalte mit einem oder mehr Kindern 16 Prozent. Knapp die Hälfte der anspruchsberechtigten Haushalte verfügt über ein massgebendes Einkommen zwischen 20'000 und 50'000 Franken, 30 Prozent unter 20'000 Franken und 20 Prozent über 50'000 Franken. Neben den direkt angeschriebenen Haushalten können alle im Kanton Solothurn wohnhaften Personen, welche nicht direkt ein Antragsformular erhalten, ihren Anspruch auf ordentliche IPV ebenfalls prüfen lassen.

Weitere Informationen

Personen, die Ergänzungsleistungen, Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien oder Sozialhilfe beziehen, haben automatisch Anspruch auf Prämienverbilligung. Sie erhalten rund drei Viertel der Beiträge. Diese Ausgaben kann der Regierungsrat nicht direkt beeinflussen. Die Beiträge an die ordentliche IPV für weitere Versicherte kann er anhand eines beweglichen Modells indirekt steuern, indem er die Parameterwerte (wie z.B. Einkommen, Vermögen, Eigenanteil) innerhalb des gesetzlichen Rahmens festlegt.