Medienmitteilung

Bundesgesetz über die Transparenz von juristischen Personen

  • 28.11.2023

Der Bundesrat will ein eidgenössisches Register der wirtschaftlich berechtigten Personen und weitere Massnahmen einführen, die für eine wirksame Bekämpfung von Geldwäscherei und Wirtschaftskriminalität erforderlich sind. Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort die grundsätzliche Stossrichtung der Vorlage. Bei der vorgeschlagenen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen verortet er indessen ein erhebliches Verbesserungspotenzial.

Weltweit werden juristische Personen in hohem Masse missbräuchlich eingesetzt, um Vermögenswerte zum Zwecke der Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung, Steuerhinterziehung, Korruption oder Umgehung von Sanktionen zu verschleiern. Davon bleibt auch der Schweizer Finanzplatz nicht verschont. Ein erstes Ziel der Gesetzesvorlage ist die Erhöhung der Transparenz juristischer Personen, damit die Behörden effizienter und zuverlässiger feststellen können, wer hinter einer Rechtsstruktur steht. Zu diesem Zweck soll ein eidgenössisches Register der wirtschaftlich berechtigten Personen eingeführt werden. Als weitere Massnahme schlägt der Bundesrat vor, dass eine Reihe von spezifischen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gründung und Strukturierung von juristischen Personen dem Geldwäschereigesetz unterliegen sollen. Personen, die solche Tätigkeiten ausüben, insbesondere im Bereich der Rechtsberatung, müssen künftig Sorgfaltspflichten einhalten.

Die Solothurner Regierung begrüsst in ihrer Vernehmlassungsantwort die grundsätzliche Stossrichtung der Vorlage. Die dem Gesetz unterstellten Unternehmen melden die Informationen über ihre wirtschaftlich berechtigten Personen direkt beim Bundesregister. Im vereinfachten Verfahren kann die Meldung jedoch an das kantonale Handelsregister erfolgen. Der Bundesrat geht selbst davon aus, dass ca. 97.5 % der AGs und GmbHs das vereinfachte Meldeverfahren anwenden können. Damit ist absehbar, dass ein Grossteil der Auskunftsanfragen und Eintragungen bei den kantonalen Behörden anfallen wird. Nach Ansicht der Solothurner Regierung ist die Implementierung eines «Opt-Out-Modells» zu bevorzugen. Damit könnten die Aufwände für Unternehmen und Behörden reduziert werden.

Ebenso gilt es die vorgesehenen Änderungen im Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte kritisch zu hinterfragen. Die neuen Aufgaben der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörden bringen einen eigentlichen Paradigmenwechsel gegenüber dem bisherigen Verständnis der Aufsichtstätigkeit mit sich. Stattdessen sollte geprüft werden, ob die neuen Aufgaben im Bereich der Geldwäschereiaufsicht bei den als «Berater» bzw. «Beraterinnen» tätigen Anwälte und Anwältinnen nicht effizienter und einheitlicher durch eine zentrale Aufsichtsbehörde erfüllt werden könnten.