Medienmitteilung

Finanz- und Lastenausgleich 2023: Die Verhältnisse sind stabil

  • 05.07.2022

Die Abgaben und Beiträge im Finanz- und Lastenausgleich unter den Einwohnergemeinden werden jährlich neu bestimmt. Für das Jahr 2023 legt der Regierungsrat dem Kantonsrat im Vergleich zum Vorjahr unveränderte Steuerungsgrössen zur Beschlussfassung vor.

Die Finanzlage der Solothurner Einwohnergemeinde ist robust: Die Steuerfüsse der natürlichen Personen (NP) haben sich im 2022 gegenüber 2021 kaum verändert. So verbleibt der durchschnittliche Steuerfuss bei 116,9 Prozent . Bei den Steuerfüssen der juristischen Personen ist ein leichter Anstieg um 0,2 Prozentpunkte auf 112,2 Prozent des durchschnittlichen Steuerfusses festzustellen. Die mittlere Steuerkraft, also das Verhältnis des massgebenden Staatssteueraufkommens pro Einwohnerin und Einwohner im Durchschnitt aller Gemeinden beläuft sich auf 2'682 Franken und ist im Vergleich zum Vorjahr um 30 Franken pro Kopf tiefer.

Unveränderte Steuerungsgrössen beantragt

Für das Jahr 2023 beantragt der Regierungsrat, die Steuerungsgrössen im Ressourcenausgleich beizubehalten. Das Abgabevolumen der ressourcenstarken Einwohnergemeinden sinkt wegen der geringeren mittleren Steuerkraft im Vergleich zum Vorjahr von 27,7 Mio. Franken auf 26,6 Mio. Franken. So werden diese Gemeinden mit tieferen Abgaben um 1,1 Mio. Franken entlastet. Da sich die Steuerkraft trotz Rückgang immer noch auf dem Niveau des Finanz- und Lastenausgleichs 2021 bewegt, beseht für eine Anpassung der Mindestausstattungsgrenze von derzeit 91 Prozent kein Handlungsbedarf.

Die Dotationen in den Lastenausgleichsgefässen sollen – mit dem Ziel, die bislang bewährte Ausgleichswirkung zu erhalten – ebenfalls unverändert bleiben: So soll der geografisch-topografische Lastenausgleich mit 11,0 Mio. Franken dotiert werden, der soziodemografische Lastenausgleich mit 10,0 Mio. Franken und die Zentrumslastenabgeltung mit 1,15 Mio. Franken. Unverändert bleibt auch der bis 2027 befristete arbeitsmarktliche Lastenausgleich, der mit 21,2 Mio. Franken die Hälfte der Steuerausfälle von 42,4 Mio. Franken ausgleicht. Zusammen mit dem Härtefallausgleich Steuerreform und AHV-Finanzierung STAF 2020 von gegen 3,6 Mio. Franken werden in diesem befristeten Gefäss 24,8 Mio. Franken entrichtet.

Insgesamt werden gegen 73,8 Mio. Franken unter den Gemeinden ausgeglichen. Von den ressourcenstarken Gemeinden werden 26,6 Mio. Franken als Abgabe entrichtet. Der Kanton trägt 47,2 Mio. Franken dazu bei, welche überwiegend zur Finanzierung der Mindestausstattung und der Lastenausgleiche dienen. Netto zahlen so 24 Gemeinden eine Abgabe, während 85 Gemeinden einen Beitrag erhalten.

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