Der Regierungsrat und die Personalverbände konnten sich zwar grundsätzlich auf eine Lohnerhöhung einigen. Doch über die Höhe des Teuerungsausgleichs gab es auch nach drei hart geführten Verhandlungsrunden keinen Konsens. Die Personalverbände hatten einen Teuerungsausgleich im Umfang von 3,0 Prozent gefordert. Die mittlere Jahresteuerung, welche für die Lohnverhandlungen herangezogen wird, beträgt 3,0666 Prozent (Basis Juni 2022 bis Mai 2023). Der Teuerungsindex ist indes nicht alleine massgebend. Insbesondere die angespannte wirtschaftliche und finanzielle Lage des Kantons spielt ebenfalls eine bedeutende Rolle. Dies zeigt sich mit Blick auf den negativen Voranschlag 2024, welcher sich durch ein voraussichtliches Ausbleiben einer Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank zusätzlich verschlechtern wird. Unter Berücksichtigung und Gewichtung aller Faktoren kann der Regierungsrat den Forderungen der Personalverbände nicht nachkommen. Er erachtet eine Lohnerhöhung um 2,0 Prozent als vertretbar.
Gemäss Gesamtarbeitsvertrag besteht in einem solchen Fall die Möglichkeit, eine Mediation durchzuführen. Da man sich in der Frage nach dem Inhalt und Gegenstand einer solchen Mediation nicht einig wurde, hat der Regierungsrat nun, wie im Gesamtarbeitsvertrag vorgesehen, abschliessend eine Lohnerhöhung von 2,0 Prozent beschlossen. Dies gilt für das Staatspersonal, die Lehrerschaft der kantonalen Schulen und Volksschulen sowie für die Mitarbeitenden der Solothurner Spitäler AG. Für die Arbeitnehmenden, welche nicht bereits die maximale Erfahrungsstufe erreicht haben, wird zusätzlich und wie gewohnt der jährliche Erfahrungszuschlag gewährt. Dieser ist im Gesamtarbeitsvertrag geregelt und ist nicht Teil der jährlichen Lohnverhandlungen.
Die Frage, welche Rolle eine Mediation namentlich inhaltlich für künftige Lohnverhandlungen einnehmen kann, ist aus Sicht des Regierungsrats näher abzuklären. Da es sich schlussendlich um eine Auslegung und Anwendung des Gesamtarbeitsvertrages handelt, ist hierfür die Gesamtarbeitsvertragskommission zuständig, welche im Anschluss an die aktuelle Lohnrunde die Arbeit aufnehmen kann.