Medienmitteilung

Hundegesetz: Regierungsrat schickt Revision ans Parlament

  • 02.07.2024

Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat Botschaft und Entwurf zum neuen Hundegesetz. Darin wird das Vernehmlassungsergebnis zur geplanten Revision mitberücksichtigt. Die Antworten in der Vernehmlassung zeigten, dass die Erhebung einer kantonalen Hundesteuer mehrheitlich abgelehnt wird.

Hintergrund: Der Regierungsrat hat Mitte März den Entwurf zur Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden (Hundegesetz) und zur Änderung des Gebührentarifs (GT) in die Vernehmlassung geschickt. Die Antworten der Vernehmlassung zeigten, dass die Erhebung einer kantonalen Hundesteuer mehrheitlich abgelehnt wird. In der Folge hat das Volkswirtschaftsdepartement, unter Berücksichtigung des Ergebnisses, Botschaft und Entwurf zum neuen Hundegesetz ausgearbeitet, die nun dem Kantonsrat vorgelegt werden.

Die Erhebung einer kantonalen Hundesteuer wird zugunsten einer vermehrten Ausbelastung über Gebühren und über das Globalbudget nicht weiterverfolgt. Die Steuerbefreiung von Assistenzhunden sowie die Änderung der Bewilligungspraxis von Listenhunden hingegen fliessen nun in die Revision des Gesetzes ein.