Medienmitteilung

Kantonale Hundesteuer soll beibehalten werden

  • 02.09.2024

Die Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission hat der Änderung des kantonalen Hundegesetzes mehrheitlich zugestimmt. Sie möchte jedoch, dass die Solothurner Hundehalterinnen und Hundehalter weiterhin eine verursachergerechte Hundesteuer von 35 Franken als Ersatz der abgeschafften Kontrollzeichengebühr bezahlen sollen.

Hintergrund: Bis 2016 erhielten die Hundehaltenden für die Entrichtung der Kontrollzeichengebühr die sogenannte «Hundemarke» ausgehändigt. Das Steuergericht hat 2024 das Urteilt gefällt, dass die vom Kanton erhobene Kontrollzeichengebühr im Umfang von 40 Franken die rechtlichen Vorgaben nicht mehr erfüllt (Äquivalenzprinzip). In der Folge davon hat der Kanton die Kontrollzeichengebühr für das Jahr 2024 nicht mehr eingezogen und eine Vorlage zur Anpassung des kantonalen Hundegesetzes ausgearbeitet. Die Gesetzesvorlage sieht vor, dass der Aufwand und 725’0000 Franken für die kantonalen Leistungen im Bereich Hunde (Tierschutz, Tiergesundheit, öffentliche Sicherheit) grösstenteils nicht mehr über Gebühren aufgefangen werden. Jene Aufwendungen, welche nicht mittels Verursacherprinzips verrechnet werden können, sollen künftig über den ordentlichen Steuerhaushalt über ein entsprechendes Globalbudget finanziert werden.

Die Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission (UMBAWIKO) ist der Meinung, dass angesichts der angespannten Finanzlage im Kanton die Hundehalterinnen und Hundehalter weiterhin eine zweckgebundene Hundesteuer entrichten sollen.

Nach dem Willen der Kommission sollen ab nächstem Jahr mit den Mitteln wieder diverse Aufwände des Veterinärdienstes mit direktem Bezug zur Hundehaltung, Tierseuchenprävention und Vollzug des Tierschutzes finanziert werden können. Die beantragte Hundesteuer von 35 Franken liegt um 5 Franken tiefer als die 40 Franken für die ehemalige Kontrollzeichengebühr. Die Kommission will angesichts der rund 20'000 gemeldeten Hunde im Kanton Solothurn eine verursachergerechte Hundesteuer (Kostenanlastungssteuer) erheben.

Ohne Diskussionen stimmte die UMBAWIKO weiteren drei Änderungen in der Vorlage zum neuen Hundegesetz zu, um künftig «Härtefälle» vermeiden zu können:

  • Anerkennung von Abstammungsausweisen weiterer Dachverbände nebst der Fédération Cynologique Internationale (FCI);
  • Möglichkeit der Wesensprüfung von verhaltensunauffälligen Listenhunden durch eine anerkannte Fachperson;
  • Grundsätzliche Anerkennung von ausserkantonalen Haltebewilligungen.

Der Kantonsrat wird voraussichtlich in der November-Session über die Vorlage entscheiden.