Hintergrund: Landwirtschaftsbetriebe setzen Pflanzenschutzmittel (PSM) ein, um ihre Kulturen vor Krankheiten und Schädlingen zu schützen und damit die Erträge und die Versorgung mit Lebensmitteln zu sichern. Die Zulassung, der Verkauf und die Anwendung von PSM sind streng geregelt. Verschiedene Faktoren – u. a. wurden viele Mittel verboten, aber im Gegenzug kaum Neue bewilligt – haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass für einzelne Kulturen nur noch wenige oder gar keine wirksamen Mittel mehr zur Verfügung stehen; zum Beispiel für Rosenkohl oder Zwetschgen. Wenn dann die entsprechenden Lebensmittel aus der EU importiert werden, die vorgängig mit hierzulande nicht zugelassenen PSM behandelt wurden, führt dies bei Schweizer Landwirtinnen und Landwirten zu Unverständnis und einem Wettbewerbsnachteil.
Um der Schweizer Landwirtschaft wieder eine breitere Palette von modernen und wirksamen Pflanzenschutzmitteln verfügbar zu machen, will der Bund das Zulassungsverfahren an die EU angleichen – dies mit einer Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung. Demnach sollen Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln hierzulande als genehmigt gelten, wenn sie es in der EU sind. Zudem ist geplant, Pflanzenschutzmittel erleichtert zuzulassen, wenn in einem EU-Mitgliedstaat ein identisches Mittel bewilligt ist.
Die geplanten Änderungen sind für den Regierungsrat ein wichtiger Beitrag, um in der Schweiz die Versorgungssicherheit mit modernen Pflanzenschutzmitteln zu verbessern. Er stimmt ihnen deshalb zu. Mit der Angleichung an das EU-Zulassungsverfahren sind Befürchtungen verbunden, dass in der Schweiz das Schutzniveau gegenüber Mensch, Tier und Umwelt sinken könnte. Der Regierungsrat nimmt diese Bedenken ernst. Er erachtet aber die in der neuen Verordnung vorgesehenen Sicherungsinstrumente als ausreichend, um unerwünschte Folgen zu vermeiden. So kann zum Beispiel – trotz Zulassung in der EU – einem Mittel, insbesondere zum Schutze der Gewässer, der Einsatz in der Schweiz verweigert werden. Neu sind Zulassungen zudem befristet, so dass die Mittel regelmässig auf die Einhaltung der neuesten Zulassungskriterien überprüft werden können.