Medienmitteilung

Nein zur Neutralitätsinitiative und zum direkten Gegenentwurf

  • 23.12.2025

Der Ständerat hat im Juni einen direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» beschlossen. Die aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hat sich im Herbst entschieden dazu eine Vernehmlassung durchzuführen. Der Regierungsrat lehnt sowohl die Neutralitätsinitiative als auch den Gegenentwurf ab.

Der Inhalt der Neutralität ergibt sich heute aus dem Völkerrecht, wo für neutrale Staaten deren Rechte und Pflichten definiert werden. Der Regierungsrat erachtet eine zusätzliche Verankerung in der Bundesverfassung als weder notwendig noch zweckmässig. Er vertritt den Standpunkt, dass die Neutralität weiterhin in bewährtem Rahmen im Interesse der Schweiz als gezielt einsetzbares Instrument der Aussen- und Sicherheitspolitik eingesetzt werden soll. 

Jede Regulierung der Neutralität auf Verfassungsstufe schränkt unser Land in unnötiger Weise in seiner Flexibilität zur Handhabung dieses bewährten Instrumentes ein. Die in der Initiative vorgeschlagene generelle Einschränkung beim Abschluss von Militär- und Verteidigungsbündnissen birgt derzeit nicht abschätzbare Risiken für die Sicherheit unseres Landes im Falle kriegerischer Ereignisse. 

Ebenso wird durch das weitgehende Verbot, nichtmilitärische Zwangsmassnahmen gegen kriegsführende Staaten ergreifen zu können, der Handlungsspielraum unseres Landes unnötig eingeschränkt. Und letztlich kann der Bund auch ohne die im Gegenvorschlag vorgesehene Verpflichtung bereits heute die Neutralität nutzen, um die Unabhängigkeit und Sicherheit der Schweiz zu gewährleisten, Konflikte zu verhindern oder zur Lösung von Konflikten beizutragen. 

Ebenso kann er bereits heute in bewährter Weise als Vermittler zur Verfügung stehen. Ohne entsprechend verankerte Verpflichtung ist der Bund auch hier freier in der Handhabung der Neutralität als wichtigem Instrument der Aussen- und Sicherheitspolitik. Aus diesem Grund spricht sich der Regierungsrat gegen den Initiativtext und ebenso gegen den direkten Gegenentwurf aus.