Medienmitteilung

Neue Bestimmungen für die Landwirtschaft koordiniert umsetzen

  • 25.04.2023

Mit dem Verordnungspaket 2023 will der Bund Detailanpassungen an den Bewirtschaftungsmassnahmen vornehmen. Dies betrifft insbesondere die Biodiversitätsförderflächen. Der Regierungsrat ist mit den Vorschlägen grösstenteils einverstanden. Er verlangt jedoch eine bessere Koordination mit künftigen Entwicklungen.

Im Rahmen der Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2023 unterbreitet der Bund Änderungen an insgesamt 21 Verordnungen zur Stellungnahme. Zum grössten Teil handelt es sich um relativ geringfügige Optimierungen des agrarpolitischen Instrumentariums. So sollen insbesondere Bestimmungen zu den Biodiversitätsförderflächen (BFF) präzisiert werden, damit diese im Vollzug besser umgesetzt werden können.

Der Regierungsrat anerkennt die Bestrebungen für die Präzisierungen bei den Biodiversitätsförderflächen. Er ist allerdings der Ansicht, dass im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Bestimmungen zu Vernetzung und Landschaftsqualität zum aktuellen Zeitpunkt Detailanpassungen bei den Biodiversitätsförderflächen wenig sinnvoll sind. Er verlangt deshalb, dass Änderungen bei den Biodiversitätsförderflächen zeitlich und inhaltlich mit der Umsetzung der Nachfolgeprojekte zu Vernetzung und Landschaftsqualität koordiniert werden.


Weiter verlangt der Regierungsrat, dass die Beiträge für Grünland im bisherigen Umfang an die Haltung von Raufutterverzehrern (z. B. Rinder) gekoppelt bleiben. Denn nur so können in den Grünlandregionen wie zum Beispiel im Jura die drei Ziele Ernährungssicherung, Biodiversität und Klimaschutz gleichermassen beachtet und die für die Kulturlandschaft wichtigen Betriebe langfristig erhalten werden.