Medienmitteilung

Politische Rechte: Regierungsrat heisst Revision der Gesetzgebung gut

  • 26.03.2024

In bestimmten Fällen sollen Stimmberechtigte Beschwerden gegen eidgenössische Wahlen und Abstimmungen direkt beim Bundesgericht einreichen können. Der Bundesrat will mit dieser und weiteren Anpassungen die Bundesgesetzgebung über die politischen Rechte revidieren. Der Regierungsrat ist mit den Plänen grundsätzlich einverstanden.

Hintergrund: Als zentrales Element der anstehenden Gesetzesrevision über die politischen Rechte schlägt der Bundesrat eine Änderung des Rechtswegs bei Abstimmungs- und Wahlbeschwerden vor. Neu sollen in bestimmten Fällen Beschwerden gegen eidgenössische Wahlen und Abstimmungen direkt beim Bundesgericht eingereicht werden können. Gemäss dem aktuellen Rechtsweg obliegt die Zuständigkeit für die Behandlung von Abstimmungs- und Wahlbeschwerden grundsätzlich den Kantonsregierungen. Dies gilt auch dann, wenn die gerügten Unregelmässigkeiten mehrere Kantone betreffen oder von einer Bundesverwaltungsbehörde ausgehen. Mangels Zuständigkeit mussten die Kantone in solchen Fällen jeweils einen formellen Nichteintretensentscheid fällen, welcher anschliessend ans Bundesgericht weitergezogen werden konnte. Mit der vorgesehenen Änderung wird der Rechtsschutz nicht erweitert und die Kantone werden entlastet.

Weiter soll mit der vorgeschlagenen Änderung die Kompetenz des Bundesrates zur Absage beziehungsweise Verschiebung einer Volksabstimmung neu explizit im Bundesgesetz über die politischen Rechte geregelt werden. Ausserdem sollen Rechtsgrundlagen für den Einsatz von speziellen Abstimmungshilfen für blinde und sehbehinderte Menschen geschaffen werden.

Zusätzliche Revisionspunkte umfassen die Nutzung technischer Hilfsmittel zur Ergebnisermittlung, die Anpassung an aktuelle melderechtliche Entwicklungen für die Definition des politischen Wohnsitzes, die Anpassung der Verfahrensregeln für die Ermittlung, Übermittlung und Veröffentlichung von Abstimmungsergebnissen sowie die Klärung der Entscheidungsregeln für das Abstimmungsverfahren mit Volksinitiative und direktem Gegenentwurf.

Der Regierungsrat befürwortet die vorgeschlagenen Änderungen im Grundsatz und begrüsst insbesondere die Neuausrichtung des Rechtsmittelwegs bei eidgenössischen Abstimmungs- und Wahlbeschwerden.