Bisher wurden im Signalisationswesen technische Normen von privatrechtlichen Organisationen vom Bundesrat als rechtsverbindlich erklärt. Diese Erklärungen wurden auf den 31. Dezember 2024 befristet und der Bundesrat beabsichtigt, die wichtigsten technischen Normen ins Bundesrecht zu überführen. Die Signalisationsverordnung soll zu diesem Zweck angepasst werden.
Gleichzeitig kann die Motion 17.3952 Bühler «Zweisprachige Signalisation auf Autobahnen ermöglichen» umgesetzt werden. Neu sollen die Bestimmungen über zweisprachige Autobahntafeln auf Verordnungsstufe geregelt werden. Gemeinden, die eine zweisprachige Beschriftung wünschen, können diese verlangen, sofern die Minderheitensprachgruppe mindestens 30 Prozent der Wohnbevölkerung ausmacht.
Im Bereich Verkehrszulassung wird der Verkehrskundekurs (VUK) modernisiert und aktualisiert. Im VUK werden neu auch Fahrassistenz- und Automatisierungssysteme thematisiert. Neu müssen Personen, welche den Führerschein erwerben wollen, den Kurs vor dem Ablegen der Basistheorieprüfung besuchen. Bisher musste er bis vor der praktischen Führerprüfung besucht werden.
Der Solothurner Regierungsrat unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen und Massnahmen vollumfänglich. Sowohl mit klaren Markierungen und Signalisationen als auch mit einer modernen Ausbildung der Lernfahrer- und fahrerinnen kann die Verkehrssicherheit gestärkt werden.