Medienmitteilung

Regierungsrat begrüsst Umsetzung der Initiative «Kinder ohne Tabak»

  • 15.11.2022

Am 13. Februar 2022 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» angenommen. Diese soll nun im Rahmen einer Revision des Tabakproduktegesetzes umgesetzt werden. Der Regierungsrat unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen.

Die Schweizer Stimmbevölkerung befürwortete am 13. Februar 2022 die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» mit 56,6 Prozent. Mit der Initiative soll Werbung für Tabakprodukte überall verboten werden, wo Minderjährige sie sehen könnten. Dies gilt beispielsweise für Plakate, in Kinos, am Kiosk, für Medien, auf Sportplätzen und auch beim Sponsoring von Veranstaltungen.

Die Schweiz hinkt im internationalen Vergleich hinterher

Die Schweiz war bisher sehr liberal im Bereich Tabakwerbung. Sie ist das einzige Land Europas, welches das Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Eindämmung des Tabakgebrauchs nicht ratifiziert hat. Das soll sich nun ändern. Der Bundesrat will die Forderungen der Volksinitiative im Rahmen einer Teilrevision des Tabakproduktegesetzes umsetzen und führt dazu eine Vernehmlassung durch.

Regierungsrat unterstützt Revision des Tabakproduktegesetzes

Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die Stossrichtung, die der Bundesrat verfolgt. Die Forderungen der Volksinitiative werden konsequent umgesetzt. Damit wird eine gute gesetzliche Grundlage für einen umfassenden Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung, Verkaufsförderung und Sponsoring geschaffen. In einigen Punkten fordert der Regierungsrat eine Präzisierung der Vorlage. So sollen zum Beispiel die Internet-Werbung und Werbung auf sozialen Medien konsequent kontrolliert oder auch Online-Testkäufe gesetzlich geregelt werden.

Weitere Informationen:

Am 1. Oktober 2021 verabschiedete das Parlament das neue Tabakproduktegesetz. Darin wurde insbesondere ein schweizweites Mindestabgabealter von 18 Jahren für Tabak- und Nikotinprodukte (inkl. E-Zigaretten) festgelegt. Im Bereich Werbung gab es jedoch keine weiteren Einschränkungen. Diese ist weiterhin erlaubt. Mit der Umsetzung der angenommenen Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» soll sich das nun ändern. Der Kanton Solothurn verfügt bereits seit Jahren über ein umfassendes Werbeverbot und geht damit schon jetzt weiter als der Bund. Nun soll ein Werbeverbot schweizweit eingeführt werden.

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