Medienmitteilung

Revidierte Bauverordnung sowie Planungs- und Baugesetz ab Oktober in Kraft

  • 02.09.2024

Das revidierte Planungs- und Baugesetz sowie die Kantonale Bauverordnung treten per 1. Oktober 2024 in Kraft. Diesen Termin hat der Regierungsrat festgelegt. Zuvor ist die Referendumsfrist unbenutzt verstrichen.

Hintergrund: Der Kantonsrat hat in der März-Session die Änderungen des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie der Kantonalen Bauverordnung (KBV) beschlossen. Die Änderungen beinhalten unter anderem die Befreiung gewisser Bauten und Anlagen von der Baubewilligungspflicht, die Ausdehnung der Einsprachefrist von 14 auf 20 Tage, die Möglichkeit für Gemeinden zur Flexibilisierung von Grenzabstandsvorschriften aber auch das Verbot der Errichtung neuer Stein- und Schottergärten, die nicht an die Grünfläche angerechnet werden.

Nachdem die Referendumsfrist unbenutzt verstrichen ist, setzt der Regierungsrat die Änderungen per 1. Oktober 2024 in Kraft.

Der Rechtsdienst des Bau- und Justizdepartements (BJD) hat im Juni drei Schulungen zum Umgang mit den Neuerungen durchgeführt. An den Anlässen in Breitenbach, Riedholz und Olten haben rund 300 Vertreterinnen und Vertreter aus den Gemeinden teilgenommen. Der Rechtsdienst des BJD steht den Gemeinden auch weiterhin für Fragen und Anliegen zur Verfügung.

Weitere Informationen

Unterlagen PBG/KBV-Revision 2024