Medienmitteilung

Unternehmen erhalten klarere Vorgaben für Klimaberichte

  • 05.07.2022

Unternehmen ab einer bestimmten Grösse sind verpflichtet, über ihre Bemühungen im Bereich der sozialen Verantwortung und der ökologischen Nachhaltigkeit Bericht zu erstatten. Nun hat der Bundesrat entschieden, die bestehenden Pflichten in einer eigenen Vollzugsverordnung zu präzisieren. Der Regierungsrat begrüsst dieses Vorhaben.

Hintergrund: Im November 2020 scheiterte die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» (Konzernverantwortungsinitiative) am Ständemehr. Der Bundesrat nahm jedoch einige Anstösse der Initianten auf, um der sozialen Verantwortung in grossen Unternehmen und der Eindämmung des Klimawandels mehr Gewicht zu verleihen. Ein daraufhin vom Parlament beschlossener Gegenvorschlag sieht einerseits eine Berichterstattungspflicht über nichtfinanzielle Belange vor und will andererseits Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten in den Bereichen «Konfliktmineralien» und «Kinderarbeit» verankern. Damit müsste eine betroffene Firma über alle ihre Nachhaltigkeitsthemen ökologischer oder sozialer Art Rechenschaft ablegen. Von der Pflicht betroffen sind grosse Unternehmen, die als «Gesellschaften des öffentlichen Interesses» gelten, mindestens 500 Vollzeitstellen umfassen und einem Umsatzerlös von mindestens 40 Millionen Franken verzeichnen.

Der Regierungsrat begrüsst, dass die Offenlegungspflichten über nichtfinanzielle Belange präzisiert werden. Er nimmt weiter befriedigt zu Kenntnis, dass auf Verordnungsebene keine regulatorisch bedingten Mehrkosten entstehen und die Anzahl der betroffenen Unternehmen unverändert bleibt. Insbesondere begrüsst er, dass so aussagekräftige und vergleichbare Daten zu Klimabelangen und Klimazielen erhoben werden können. Damit kann die Berücksichtigung der Klimarisiken in der Anlageberatung, den Bilanzen von Investorinnen und Investoren, sowie im Finanzsystem als Ganzes verbessert werden. Idealerweise führt eine Umsetzung für ein Unternehmen zu einer Ausweitung der Investorenbasis und potenziell niedrigeren Kapitalkosten. Zudem wird die Rechtssicherheit bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Pflichten im Obligationenrecht erhöht.

Diese Zielsetzungen sind im Interesse des Kantons Solothurn und stimmen mit der strategischen Positionierung der kantonalen Standortstrategie 2030 überein.

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