Medienmitteilung

Vereinfachung der Steuerabzüge bei den Berufskosten: Regierungsrat geht noch weiter

  • 28.03.2023

Der Bundesrat will den Steuerabzug der Berufskosten vereinfachen und schlägt dafür eine Pauschale vor. Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort die Gesetzesvorlage und schlägt weitere Vereinfachungen vor.

Steuerpflichtige, die unselbständig erwerbstätig sind, können Berufskosten wie Fahrkosten und Verpflegungskosten steuerlich zum Abzug bringen. Seit der Pandemie hat sich die Welt der Erwerbstätigen verändert und damit auch – aus Sicht der Steuern – verkompliziert. Die Nachfrage nach neuen und flexibleren Arbeitsformen wie Homeoffice und die Arbeit im Co-Working-Space ist nach wie vor ungebrochen. Diese neuen Arbeitsformen und die Tendenz zur Teilzeitarbeit erschweren das korrekte Erfassen der Berufskosten für den Steuerabzug.

Der Bundesrat will nun mit einer Änderung in den Steuergesetzen eine Vereinfachung beim Abzug der Berufsauslagen erreichen, die auch die steuerliche Neutralität der Arbeitsformen anstrebt. Nach dem Willen des Bundesrates soll es inskünftig steuerlich keine Rolle spielen, ob Arbeitnehmende regelmässig an ihren offiziellen Arbeitsplatz pendeln oder im Homeoffice arbeitet. Dafür schlägt er einen Pauschalabzug vor, der sowohl auf Bundesebene als auch auf kantonaler Eben bei den Einkommenssteuern gelten soll. Die Fahr- und Verpflegungskosten sowie die übrigen Berufskosten sind in diesem Abzug ebenfalls enthalten. Die Höhe der Pauschale sollen die Kantone autonom festlegen können. Nebst der Pauschale sollen die steuerpflichtigen Personen weiterhin alternativ auch die effektiven Kosten steuerlich geltend machen können. Es bestünde also fortan ein Wahlrecht.

Die Solothurner Regierung begrüsst in ihrer Vernehmlassungsantwort die bundesrätliche Stossrichtung. Sie schlägt allerdings vor, dass es nebst dem Pauschalabzug keine Möglichkeit mehr geben soll, auch noch die effektiven Kosten geltend zu machen. Denn nur so würde eine echte Vereinfachung erreicht. Sie stellt sich also gegen das Wahlrecht zwischen Pauschale und effektiven Kosten. Dabei sind die Fahrkosten von der Pauschale auszunehmen. Diese Kosten sollen die Pendlerinnen und Pendler auch in Zukunft immer noch separat und effektiv geltend machen können, wodurch auch die verschiedenen geografischen Gegebenheiten zwischen den Kantonen besser berücksichtigt werden. Zudem sei es so einfacher möglich, beim Bund und den Kantonen eine gleich hohe Pauschale festzulegen, was zusätzlich zur Vereinfachung beitragen würde.