Medienmitteilung

Vernehmlassung: Klare Regeln für den Transport von Wasserstoff

  • 17.12.2024

Der Bund klärt die Rahmenbedingungen für den Bau von Wasserstoffleitungen. Gleichzeitig werden die Effizienzanforderungen für Geräte und Fahrzeuge an die neuen EU-Vorschriften angepasst. Der Regierungsrat begrüsst die Klärung der Zuständigkeiten und Weiterentwicklung der sicherheitsrelevanten Anforderungen.

Hintergrund: Für die Umsetzung der Energie- und Klimaziele sollen in der Schweiz auch vermehrt Energieträger wie Wasserstoff oder andere erneuerbare Treib- und Brennstoffe genutzt werden können. Um den Einsatz von erneuerbarem Wasserstoff in möglichst vielen Bereichen weiter zu vereinfachen, sollen deshalb die Zuständigkeiten geklärt und die sicherheitsrelevanten Vorschriften für Wasserstoffleitungen präzisiert werden. Damit sollen der Zubau von Wasserstoff vereinfacht und die Nutzung der bestehenden Gasinfrastruktur ermöglicht werden.

Der Regierungsrat unterstützt die geplanten Anpassungen zur Erleichterung beim Einsatz von Wasserstoff. Erneuerbarer Wasserstoff ist in unterschiedlichen Anwendungsbereichen flexibel einsetzbar. An der richtigen Stelle umgesetzt, kann Wasserstoff deshalb einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Schweizer Klimaziele und zur Stärkung der wirtschaftlichen Versorgungssicherheit leisten. Er kann vor allem dort eingesetzt werden, wo bisher wenig erneuerbare Alternativen existieren; etwa bei Hochtemperatur-Anwendungen als Ersatz von Gas und Öl, beim Gütertransport oder bei der saisonalen Energiespeicherung. Es ist deshalb sinnvoll, die nötigen Anforderungen, Zuständigkeiten und Verfahren bereits im Vorfeld zu klären, um für kommende Projekte und die Umsetzung der nationalen Wasserstoffstrategie gerüstet zu sein.

Handlungsbedarf sieht der Regierungsrat bei den neuen Effizienzvorschriften für die Herstellung, den Import und Verkauf von Elektroheizungen. Es ist zwar sinnvoll, wenn die Gerätevorschriften an die neuen Ökodesign-Anforderungen der EU angepasst werden. Allerdings ist der Einsatz solcher Heizgeräte im Kanton Solothurn mit wenigen Ausnahmefällen seit rund zehn Jahren ohnehin grundsätzlich verboten. Da zwischenzeitlich nahezu alle Kantone entsprechende Vorschriften umgesetzt haben, können die Gerätevorschriften so angepasst werden, dass unzulässige Geräte gar nicht erst den Weg in den Handel finden.