Medienmitteilung

Vogelgrippe: Kanton Solothurn verhängt Massnahmen

  • 17.11.2025

Nach je einem Vogelgrippe-Fall bei Wildvögeln in den Kantonen Bern und Zürich müssen seit vergangener Woche auch im Kanton Solothurn Massnahmen umgesetzt werden; dies, um eine Einschleppung in Vogelhaltungen zu verhindern. Vor allem Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sind zum Schutz ihrer Tiere angehalten, präventive Massnahmen gegen das Virus zu ergreifen.

Hintergrund: Seit dem 6. November 2025 wurden im Kanton Bern am Bielersee und bei Männedorf am Zürichsee tote Wildvögel entdeckt, die an der Vogelgrippe verendet sind. Die auch als Geflügelpest bekannte Seuche befällt Wildvögel und Hausgeflügel, ist hochansteckend und endet für die erkrankten Tiere meistens tödlich. Hausgeflügel kann sich durch Waren- und Personenverkehr sowie durch Kontakt mit Wildvögeln anstecken. Die aufgetretene Virusvariante H5N1 ist nicht ansteckend für Menschen. Dennoch wird empfohlen, im Umgang mit erkranktem Geflügel Handschuhe zu tragen. 

Geltende Massnahmen ab sofort

Um weitere Ansteckungen zu verhindern, werden nördlich der Alpen in der Umgebung von grösseren Gewässern Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels ergriffen – dies, weil oft Wasservögel auf ihrem winterlichen Vogelzug das Virus verbreiten. Die vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV verabschiedete Verordnung tangiert auch den Kanton Solothurn. Vorgesehen sind Massnahmen für Hausgeflügel im Beobachtungsgebiet, einem sechs Kilometer breiten Streifen entlang der Aare. In diesem Streifen müssen die Geflügelbestände vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt, sowie die Gesundheit der Bestände überwacht werden. 

In den Beobachtungsgebieten darf an Märkten, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen nur Hausgeflügel aus Tierhaltungen aufgeführt werden, welche alle Massnahmen seit mindestens 21 Tagen einhalten.

Die betroffenen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sowie Gemeinden im Kanton Solothurn wurden vom Veterinärdienst bereits am 13. November 2025 direkt informiert. Sollten sich im Kanton und insbesondere in den Aare-Ufergebieten nicht registrierte Geflügelbetriebe befinden, so müssen diese sich schnellstmöglich beim Amt für Landwirtschaft nachregistrieren.

Diese Massnahmen gelten vorerst bis zum 31. März 2026.

Weitere Informationen 

Situation und Massnahmen Vogelgrippe:
https://so.ch/verwaltung/volkswirtschaftsdepartement/amt-fuer-landwirtschaft/tiere-und-lebensmittel/tiergesundheit/tierseuchen/aktuelles-1/

Solothurner Zonen, in denen Massnahmen notwendig sind:
https://geo.so.ch/map/?t=default&l=ch.so.alw.tiergesundheit_massnahmen&bl=hintergrundkarte_sw&c=2618500%2C1238100&s=377953