In drei Dienststellen der kantonalen Verwaltung wird in den kommenden Monaten ein Pilotprojekt zur Leistungsüberprüfung durchgeführt. Konkret sollen das Beschaffungswesen des Amts für Informatik und Organisation, die dem Volkswirtschaftsdepartement angegliederte Standortförderung sowie das Volksschulamt dahingehend durchleuchtet werden, welche Aufgaben und Leistungen sie jeweils erbringen und welche künftigen Massnahmen daraus abgeleitet werden können.
Das Projekt geht auf einen fraktionsübergreifenden kantonsrätlichen Auftrag mit dem Titel «Massnahmenplan zur Verbesserung der Kantonsfinanzen» zurück, der 2021 eingereicht wurde. Ziel: Die Finanzen des Kanton sollten nachhaltig stabilisiert und verbessert werden. Regierungsrat und Finanzkommission beantragten jedoch, den Auftrag als nicht erheblich zu erklären. Auf einen darauffolgenden Änderungsantrag aus dem Kantonsrat wurde der Wortlaut angepasst: So seien die Aufgaben und Leistungen sowie die Ertragsmöglichkeiten des Kantons losgelöst vom Budgetprozess grundsätzlich zu analysieren und zu hinterfragen. Der Kantonsrat erklärte diesen Auftrag schliesslich im März 2022 als erheblich.
Die Leistungsüberprüfung als Kontrollinstrument ist im Kanton Solothurn rechtlich gut verankert. Bereits die Kantonsverfassung hält fest, dass alle Aufgaben, Einnahmen und Ausgaben zum Voraus und periodisch auf ihre Notwendigkeit, Zweckmässigkeit und finanziellen Auswirkungen hin zu überprüfen seien.
In Zusammenarbeit mit der Unternehmung Ecoplan wurde in der Folge ein Konzept erarbeitet, wie Aufgaben und Leistungen des Kantons Solothurn überprüft und daraus Massnahmen abgeleitet werden können. Dazu wurden bestehende Konzepte der Leistungsüberprüfung in der Schweiz analysiert und darauf basierend das nun vorliegende Konzept für den Kanton Solothurn entwickelt. Bis Sommer 2024 soll zuhanden des Regierungsrats ein abschliessender Bericht vorliegen.