Medienmitteilung

Vollzug der Tabakproduktegesetzgebung benötigt noch Anpassungen

  • 26.09.2023

Das neue Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten wurde im Herbst 2021 vom eidgenössischen Parlament verabschiedet. Die zugehörige Verordnung soll nun unter anderem den Vollzug in den Kantonen und deren Kompetenzen regeln. Der Regierungsrat sieht diesbezüglich Verbesserungsbedarf.

Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die Stossrichtung der Vorlage des Bundesrats. So sollen künftig alle Produkte, die von der Tabakindustrie hergestellt werden, gesetzlich geregelt werden. In einigen Punkten fordert der Regierungsrat weitere Präzisierungen. Anpassungsbedarf sieht er insbesondere bei einer einheitlichen Umsetzung der Kontrollen in den Kantonen und bei der Analyse der Produkte. So sollen beispielsweise die Produkte und die Hersteller stärker und umfassender reguliert und kontrolliert werden.

Der Kanton Solothurn verfügt gemäss der kantonalen Gesundheitsgesetzgebung bereits seit vielen Jahren über ein umfassendes Werbe- und Sponsoringverbot für herkömmliche Tabakwaren. Das neue Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (Tabakproduktegesetz, TabPG) gilt neu auch für elektronische Zigaretten und gleichartige Produkte (z.B. ohne Nikotin und Tabak). Der Bund regelt die diversen Tabakprodukte künftig im neuen Tabakproduktegesetz. Darin soll auch die von der Schweizer Stimmbevölkerung angenommene Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» vom Februar 2022 umgesetzt werden. Der Vollzug umfasst unter anderem die Kontrolle von Abgabe, Werbung und Sponsoring sowie die Kontrolle der verkauften Produkte (z.B. bezüglich Zusammensetzung und Nikotingehalt). Diese Vollzugsaufgaben werden den Kantonen zugewiesen.

Umfassender Jugendschutz

Rund ein Viertel der Schweizer Bevölkerung raucht. Neben herkömmlichen Zigaretten werden vermehrt auch Tabakprodukte zum Erhitzen und E-Zigaretten (Verdampfer, Puff Bars, etc.) konsumiert. Insbesondere Letztere sind bei Jugendlichen sehr beliebt. Neuste Befragungen zeigen, dass 70 Prozent der 16- bis 17-jährigen Mädchen und 60 Prozent der 16- bis 17-jährigen Jungen gelegentlich oder regelmässig rauchen. Die E-Zigaretten sind dabei mit Abstand am beliebtesten (73 Prozent).

Nikotin kann bei Kindern und Jugendlichen die Entwicklung des Gehirns beeinträchtigen. Zudem gehört Nikotin zu den Stoffen, die am stärksten abhängig machen. Der Nikotingehalt der neuartigen Produkte ist bisher nicht reguliert, ausserdem können Jugendliche diese Produkte immer noch sehr leicht erwerben. Umso bedeutender ist ein umfassender Jugendschutz, welcher die Jugendlichen vor Tabakwerbung, Verkaufsförderung und Sponsoring schützt und die Abgabe entsprechender Produkte nur an Erwachsene erlaubt.