Hintergrund: Seit rund zweieinhalb Jahren laufen die Gesetzgebungsarbeiten zur Ausarbeitung einer neuen Totalrevision der Katasterschätzung. Geplant ist eine starke Vereinfachung des über 50-jährigen und veralteten Systems zur Ermittlung der Vermögenssteuerwerte von Grundstücken («Katasterwerte»). Künftig sollten die Katasterwerte auf nachvollziehbare Weise durch eine Kombination von Landwert und Gebäudewert berechnet werden.
Der Kantonsrat forderte am 2. September 2020 vom Regierungsrat, die Totalrevision der Katasterschätzung im Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Jetz si mir draa» zu berücksichtigen. Der Gegenvorschlag wurde aber letztlich ohne Revision der Katasterschätzung zur Abstimmung gebracht und am 15. Mai 2022 vom Stimmvolk angenommen. Die Revision der Katasterschätzung wiederum sollte in einer separaten Vorlage erfolgen. Hierzu wurde zu Beginn des Jahres 2022 ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Obschon fast alle Vernehmlassungsteilnehmenden einen grundsätzlichen Revisionsbedarf der heutigen Katasterschätzung anerkannten und die technische Umsetzung nahezu unbestritten blieb, erhielt die Vorlage überwiegend kritische Rückmeldungen. Das Finanzdepartement wurde deshalb beauftragt, die Vorlage zu überarbeiten.
Zwillingsinitiative 1
Nun aber kam am 19. September die Gesetzesinitiative «Zwillingsinitiative 1 – Hände weg vom Katasterwert!» mit der nötigen Zahl an Unterschriften zustande. Die Initiative verlangt ein Moratorium bei der Katasterschätzung. Danach dürfte eine allfällige Totalrevision der Katasterschätzung frühestens zu Beginn der Steuerperiode 2032 in Kraft treten.
Bei der Abstimmung über die «Zwillingsinitiative 1» wird das Volk über die Grundsatzfrage entscheiden, ob das veraltete System der Katasterschätzung noch während mindestens zehn Jahren aufrechterhalten werden soll oder nicht. Bevor diese Frage entschieden wurde, ergibt es keinen Sinn, die Arbeiten an der Totalrevision der Katasterschätzung weiterzuführen. Das Gesetzgebungsprojekt wird so lange sistiert.
Weiteres Vorgehen
Der Regierungsrat wird am 20. Dezember 2022 Botschaft und Entwurf zur «Zwillingsinitiative 1» verabschieden, damit diese in der Januar-Session 2023 vom Kantonsrat behandelt werden kann. Die Volksabstimmung wird voraussichtlich am 18. Juni 2023 stattfinden. Lehnt das Stimmvolk die Initiative ab, werden die Arbeiten an der Totalrevision der Katasterschätzung wiederaufgenommen, wobei es dann zu einer zweiten Vernehmlassung kommt. Dabei verfolgt die Regierung weiterhin das Ziel, die Vorlage aufkommensneutral auszugestalten. Dies bedeutet, dass der Staat unter dem Strich keine zusätzlichen Steuererträge generiert. Erreicht wird dies, indem zusätzliche Steuererträge der Katasterschätzungsrevision mit der gleichzeitigen Steuersenkung in ungefähr gleicher Grössenordnung kompensiert werden.