Neophyten: Wenn schöne Pflanzen zum Problem werden

Sie wachsen an Strassenrändern, Böschungen, Waldrändern oder in Gärten und fallen teilweise durch ihre schönen Blüten auf. Doch nicht alle dieser Pflanzen sind so harmlos, wie sie auf den ersten Blick erscheinen. Invasive Neophyten breiten sich teilweise stark aus, verdrängen einheimische Arten und können Schäden an Infrastruktur und Landwirtschaft verursachen oder sogar die menschliche Gesundheit gefährden. Auch das Amt für Verkehr und Tiefbau (AVT) ist deshalb regelmässig im Einsatz gegen die unerwünschten Pflanzen.
Gebietsfremd ist nicht gleich invasiv
Als Neophyten werden Pflanzen bezeichnet, die ursprünglich nicht in unserer Region heimisch sind und nach dem Jahr 1492 durch den Menschen eingeführt wurden. Dies geschah teilweise bewusst als Zier- oder Nutzpflanze, teilweise aber auch unbeabsichtigt. Problematisch sind insbesondere invasive Neophyten. Sie können sich stark ausbreiten und dabei einheimische Pflanzen verdrängen.
Entlang der Kantonsstrassen trifft das AVT unter anderem auf das Berufkraut, den japanischen Staudenknöterich und den Essigbaum. Auch das Jakobskreuzkraut wird im Rahmen der Grünpflege bekämpft, hierbei handelt es sich zwar um eine problematische, aber einheimische Pflanze. Besonders häufig finden sich problematische Pflanzenbestände bei Waldabschnitten, auf wenig bewirtschafteten Grundstücken oder entlang von Bahnböschungen.
Für das AVT ist ihre Bekämpfung Teil seiner Verantwortung als Grundeigentümer. Das Bundesgesetz über den Umweltschutz und die Freisetzungsverordnung verpflichten Grundeigentümer zu einem sorgfältigen Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten. Wo Flächen entlang der Kantonsstrassen dem Kanton gehören, sorgt das AVT deshalb dafür, deren weitere Ausbreitung möglichst zu verhindern.
Handarbeit entlang der Kantonsstrassen
Die Bekämpfung beginnt jeweils im Frühling, wenn die Pflanzen austreiben. Im Bereich von zwei bis drei Metern entlang der Kantonsstrassen entfernen Mitarbeitende des Strassenunterhalts die Pflanzen grösstenteils von Hand. Je nach Art kommen unterschiedliche Verfahren zum Einsatz. Beim Essigbaum können beispielsweise Schnittflächen gezielt behandelt werden. Zudem verfügt das AVT über Abdampffahrzeuge, mit denen Pflanzen mittels heissem Wasserdampf bekämpft werden können.
Mit dem Ausreissen allein ist die Arbeit jedoch nicht abgeschlossen. Das entfernte Pflanzenmaterial muss fachgerecht entsorgt werden. Viele invasive Arten bilden sehr langlebige Samen oder können bereits aus kleinen Wurzel- und Sprossstücken wieder austreiben. Die Pflanzen werden deshalb in Säcke verpackt und über den Kehricht der Verbrennung zugeführt. Eine Entsorgung über den normalen Kompost oder die Grünabfuhr kann dazu führen, dass sich die Pflanzen weiterverbreiten.
Ein hartnäckiger Gegner
Wie aufwendig die Bekämpfung sein kann, zeigt der japanische Staudenknöterich. Ein einfaches Abmähen reicht bei ihm nicht aus. Soll er auf diese Weise zurückgedrängt werden, muss dies über mehrere Jahre hinweg acht- bis zehnmal pro Jahr erfolgen.
Effektiver ist das vollständige Ausgraben der Wurzeln. Bei jungen Beständen ist dies noch vergleichsweise gut möglich. Bei älteren Beständen können die Wurzeln jedoch mehrere Meter tief reichen. Im Extremfall muss das belastete Erdreich mit einem Bagger bis in grosse Tiefen ausgehoben und anschliessend fachgerecht deponiert werden. Bis eine betroffene Fläche wieder frei von invasiven Pflanzen ist, können rund fünf Jahre vergehen.
Die Bekämpfung ist entsprechend aufwendig. Im Jahr 2024 wurden in den drei Unterhaltskreisen des AVT rund 1'100 Personalstunden sowie etwa gleich viele Einsatzstunden von Fahrzeugen und Geräten für die Neophytenbekämpfung aufgewendet. Die Kosten beliefen sich auf rund 127'000 Franken. Eine exakte Erfassung ist allerdings schwierig, da die Arbeiten häufig gemeinsam mit der regulären Grünpflege erfolgen.
Eine Aufgabe über Grundstücksgrenzen hinweg
Die Erfahrungen des AVT zeigen, dass invasive Pflanzen in den vergangenen Jahren weiter zugenommen haben. Dies betrifft insbesondere den japanischen Staudenknöterich, das Jakobskreuzkraut und das Berufkraut. Hierbei ist zu erwähnen, dass es sich beim Jakobskreuzkraut um eine einheimische Pflanze handelt, deren Bekämpfung insbesondere der Landwirtschaft dient, da sie dort giftig und unerwünscht ist.
Eine besondere Herausforderung besteht darin, dass sich Pflanzen nicht an Grundstücksgrenzen halten. Während das AVT die Bestände auf den eigenen Flächen bekämpft, können sich invasive Arten von benachbarten Grundstücken erneut ausbreiten. Eine nachhaltige Bekämpfung ist deshalb nur möglich, wenn Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, Gemeinden, Kanton und weitere Akteure wie Bahnbetreiber gemeinsam handeln.
Auch die Bevölkerung kann einen Beitrag leisten. Wichtig ist zunächst, invasive Pflanzen im eigenen Garten oder auf dem eigenen Grundstück zu erkennen und fachgerecht zu entfernen. Gerade bei der Entsorgung ist Vorsicht geboten: Invasive Neophyten gehören nicht einfach in die Grünabfuhr.
Dass die Pflanzen nicht unterschätzt werden sollten, zeigt auch eine Erfahrung aus dem Strassenunterhalt. Bei der Bekämpfung einer Ambrosia-Pflanze kam ein Mitarbeiter mit Pflanzensaft in Kontakt und erlitt eine Hautverletzung. Andere invasive Arten können ebenfalls gesundheitliche Auswirkungen haben.
Denn auch wenn manche von ihnen durchaus schön aussehen: Bei invasiven Neophyten kann der äussere Eindruck täuschen. Ihre weitere Ausbreitung einzudämmen, erfordert Aufmerksamkeit, Fachwissen und vor allem die Zusammenarbeit aller Beteiligten.
Amt für Verkehr und Tiefbau
Rötihof
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