Kinder- und Jugendheime

Der Kanton bewilligt und beaufsichtigt die Aufnahme von minderjährigen Personen ausserhalb des Elternhauses. Der Fachbereich Familie-Kindheit-Jugend ist für die Aufsicht und Bewilligung der stationären Kinder- und Jugendbetreuung (s-KiJuB) zuständig. Die Richtlinien und eine Selbstdeklarationsliste bilden die Grundlage für eine bedarfsgerechte, professionelle, zeitgemässe und transparente Kinder- und Jugendbetreuung und leisten gleichzeitig einen Beitrag zum Kindes- und Jugendschutz. Für die Wirtschaftlichkeit sowie die finanzielle Kontrolle der Kinder- und Jugendheime ist die jeweilige Trägerschaft verantwortlich.

Direkter Kontakt

Familie-Kindheit-Jugend
Telefon 032 627 22 71
famkiju@ddi.so.ch

Amt für Gesellschaft und Soziales

Ambassadorenhof
Riedholzplatz 3
4509 Solothurn

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag

08:00 - 12:00

14:00 - 17:00