Kinder- und Jugendheime

Der Kanton bewilligt und beaufsichtigt die Aufnahme von minderjährigen Personen ausserhalb des Elternhauses. Der Fachbereich Familie-Kindheit-Jugend ist für die Aufsicht und Bewilligung der stationären Kinder- und Jugendbetreuung (s-KiJuB) zuständig. Die Richtlinien und eine Selbstdeklarationsliste bilden die Grundlage für eine bedarfsgerechte, professionelle, zeitgemässe und transparente Kinder- und Jugendbetreuung und leisten gleichzeitig einen Beitrag zum Kindes- und Jugendschutz. Für die Wirtschaftlichkeit sowie die finanzielle Kontrolle der Kinder- und Jugendheime ist die jeweilige Trägerschaft verantwortlich.