Kinder- und Jugendheime
Der Kanton bewilligt und beaufsichtigt die Aufnahme von minderjährigen Personen ausserhalb des Elternhauses. Der Fachbereich Familie-Kindheit-Jugend ist für die Aufsicht und Bewilligung der stationären Kinder- und Jugendbetreuung (s-KiJuB) zuständig. Die Richtlinien und eine Selbstdeklarationsliste bilden die Grundlage für eine bedarfsgerechte, professionelle, zeitgemässe und transparente Kinder- und Jugendbetreuung und leisten gleichzeitig einen Beitrag zum Kindes- und Jugendschutz. Für die Wirtschaftlichkeit sowie die finanzielle Kontrolle der Kinder- und Jugendheime ist die jeweilige Trägerschaft verantwortlich.
Kinder- und Jugendheime: Betriebsbewilligung beantragen
Amt für Gesellschaft und Soziales
Kinder- und Jugendheime: Betriebsbewilligung erneuern
Amt für Gesellschaft und Soziales
Kinder- und Jugendheime: Änderungen melden
Amt für Gesellschaft und Soziales
Kitas, KiJuB und DAF: Änderungen Personalbestand melden
Amt für Gesellschaft und Soziales
Direkter Kontakt
Familie-Kindheit-Jugend
Telefon 032 627 22 71
famkiju@ddi.so.ch
Grundlagen
Formulare
Finanzen
Amt für Gesellschaft und Soziales
Ambassadorenhof
Riedholzplatz 3
4509
Solothurn
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00
14:00 - 17:00