Pflegefamilien
Möchten Sie ein Kind in Ihre Familie zur Pflege aufnehmen oder sind Sie bereits als Pflegefamilie tätig? Begleiten Sie als Fachperson Pflegefamilien oder Pflegekinder? Hier finden Sie Informationen zur Bewilligung und Aufsicht von Pflegefamilien im Kanton Solothurn.
Bewilligung und Aufsicht
Wer Kinder oder minderjährige Jugendliche für mehr als einen Monat entgeltlich oder mehr als drei Monate unentgeltlich zur Pflege und Erziehung in seinen Haushalt aufnehmen will, benötigt eine Bewilligung des Kantons. Der Fachbereich Familie-Kindheit-Jugend klärt die Eignung von Pflegefamilien ab und stellt die Bewilligung aus. Für eine Bewilligung können Pflegeeltern ein Gesuch einreichen (vgl. unten).
Eine Bewilligung benötigen auch Pflegefamilien, die Kinder aus der nahen Verwandtschaft aufnehmen (Grosseltern, Tanten, Onkel etc.)
Aus- und Weiterbildung
Pflegeeltern zu sein ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Der Kanton bietet allen Pflegefamilien finanzielle Unterstützung (Bildungsgutschriften) für Aus- und Weiterbildungen an. Informationen dazu finden Sie unter «Merkblätter».
Richtlinien des Kantons
In den Richtlinien für die Bewilligung und Aufsicht von Pflegefamilien finden Sie Informationen zur Eignungsabklärung, zum Verfahren und den Zuständigkeiten, zu den rechtlichen Grundlagen sowie zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Pflegeeltern.
Pflegefamilien: Bewilligung Eignung beantragen
Amt für Gesellschaft und Soziales
Pflegefamilien: Bewilligung Eignung erneuern
Amt für Gesellschaft und Soziales
Pflegefamilien: Bewilligung für Aufnahme Pflegekind beantragen
Amt für Gesellschaft und Soziales
Pflege- und Tagesfamilien: Änderungen Personen melden
Amt für Gesellschaft und Soziales
Pflegefamilien: Finanzielle Beiträge für Aus- und Weiterbildung beantragen
Amt für Gesellschaft und Soziales
Direkter Kontakt
Familie-Kindheit-Jugend
Telefon 032 627 22 97
famkiju@ddi.so.ch
Amt für Gesellschaft und Soziales
Ambassadorenhof
Riedholzplatz 3
4509
Solothurn
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00
14:00 - 17:00