Beglaubigungen
Wer belegen muss, dass ein Arztzeugnis von einer im Kanton Solothurn zugelassenen Gesundheitsfachperson ausgestellt wurde, kann dies vom Gesundheitsamt beglaubigen lassen. Die Beglaubigung bestätigt, dass die unterzeichnende Gesundheitsfachperson über eine Berufsausübungsbewilligung des Kantons Solothurn verfügt. Sie sagt hingegen nichts über den Inhalt des Dokumentes aus, z.B. ob das Gesundheitsamt mit dem Inhalt einverstanden ist oder der Inhalt den Tatsachen entspricht. Die Kosten für die Beglaubigung belaufen sich auf Fr. 20.00 zzgl. Portokosten bei Briefzustellung.
Vorgehen:
- Arztzeugnis mit dem Originalstempel der Praxis sowie der Unterschrift der Ärztin/des Arztes einsenden oder persönlich am Schalter abgeben
- Beglaubigung persönlich entgegen nehmen oder per Post zugestellt erhalten
- Bar oder per Rechnung bezahlen
Für eine Apostille/Überbeglaubigung wenden Sie sich an die Staatskanzlei des Kantons Solothurn.