Beglaubigungen

Wer belegen muss, dass ein Arztzeugnis von einer im Kanton Solothurn zugelassenen Gesundheitsfachperson ausgestellt wurde, kann dies vom Gesundheitsamt beglaubigen lassen. Die Beglaubigung bestätigt, dass die unterzeichnende Gesundheitsfachperson über eine Berufsausübungsbewilligung des Kantons Solothurn verfügt. Sie sagt hingegen nichts über den Inhalt des Dokumentes aus, z.B. ob das Gesundheitsamt mit dem Inhalt einverstanden ist oder der Inhalt den Tatsachen entspricht. 

 

Für eine Apostille/Überbeglaubigung wenden Sie sich an die Staatskanzlei des Kantons Solothurn

 

Gesundheitsamt

Ambassadorenhof
Riedholzplatz 3
4509 Solothurn

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00