Für private Beistände

Eine Privatperson kann freiwillig eine Beistandschaft übernehmen, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllt. Sie muss in der Lage sein, die ihr gestellten Aufgaben, wie beispielsweise das Führen einer Buchhaltung oder das Ausfüllen einer Steuererklärung, auszuführen. Weiter muss die Person die nötige Zeit haben, um diese Aufgaben selbst erledigen zu können.
Beistandschaft als Privatperson übernehmen
Sind Sie daran interessiert, eine Beistandschaft zu übernehmen? Dann melden Sie sich beim Sozialdienst ihrer Wohnsitzgemeinde. Der Sozialdienst unterstützt Sie bei der Führung einer Beistandschaft.
Onlinekurs für private Beistandspersonen
Sie sind private Beiständin oder Beistand und möchten sich auf Ihr Mandat vorbereiten? Wir haben gemeinsam mit den Sozialregionen einen Onlinekurs für private Beistandspersonen erarbeitet. Der Basiskurs führt Sie mit Videos und weiteren Unterlagen in die zentralen Themen und rechtlichen Rahmenbedingungen ein. Zudem können Sie ihr Wissen mit Übungsfragen testen.
Ausserhalb der Öffnungszeiten für Notfälle
Pikettdienst KESB ist erreichbar via Alarmzentrale der Polizei Kanton Solothurn:
Telefon 032 627 71 11
KESB Region Solothurn
Rötistrasse 4 4502 Solothurn
Schalteröffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 13:30 - 17:00
KESB Dorneck-Thierstein
Passwangstrasse 29 4226 Breitenbach
Schalteröffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00
Freitag nach Vereinbarung.
KESB Thal-Gäu
Wengimattstrasse 2 4710 Klus-Balsthal
Schalteröffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 14:00 - 17:00
KESB Olten-Gösgen
Amthausquai 23 4603 Olten
Schalteröffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00