Für private Beistände

Eine Person legt der anderen die Hand auf die Schulter.

Eine Privatperson kann freiwillig eine Beistandschaft übernehmen, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllt. Sie muss in der Lage sein, die ihr gestellten Aufgaben, wie beispielsweise das Führen einer Buchhaltung oder das Ausfüllen einer Steuererklärung, auszuführen. Weiter muss die Person die nötige Zeit haben, um diese Aufgaben selbst erledigen zu können.

Beistandschaft als Privatperson übernehmen

Sind Sie daran interessiert, eine Beistandschaft zu übernehmen? Dann melden Sie sich beim Sozialdienst ihrer Wohnsitzgemeinde. Der Sozialdienst unterstützt Sie bei der Führung einer Beistandschaft.

Onlinekurs für private Beistandspersonen

Sie sind private Beiständin oder Beistand und möchten sich auf Ihr Mandat vorbereiten? Wir haben gemeinsam mit den Sozialregionen einen Onlinekurs für private Beistandspersonen erarbeitet. Der Basiskurs führt Sie mit Videos und weiteren Unterlagen in die zentralen Themen und rechtlichen Rahmenbedingungen ein. Zudem können Sie ihr Wissen mit Übungsfragen testen.

Ausserhalb der Öffnungszeiten für Notfälle

Pikettdienst KESB ist erreichbar via Alarmzentrale der Polizei Kanton Solothurn:

Telefon 032 627 71 11

KESB Region Solothurn

Rötistrasse 4
4502 Solothurn

Schalteröffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 13:30 - 17:00

KESB Dorneck-Thierstein

Passwangstrasse 29
4226 Breitenbach

Schalteröffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00


Freitag nach Vereinbarung.

KESB Thal-Gäu

Wengimattstrasse 2
4710 Klus-Balsthal

Schalteröffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 / 14:00 - 17:00

KESB Olten-Gösgen

Amthausquai 23
4603 Olten

Schalteröffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00