Nachtrag zu den Medienmitteilungen vom 26. und 30. Juli 2018: Das im Juli verfügte Feuerverbot bleibt nach einer erneuten Lagebeurteilung durch verschiedene kantonale Ämter unverändert bestehen. Es gilt nach wie vor und bis auf Widerruf, im ganzen Kanton Solothurn, im Wald, am Waldrand sowie an Fluss- und Seeufern ein absolutes Feuerverbot. Das Abbrennen jeglicher Art von Feuerwerk ist im ganzen Kanton überall verboten.