Medienmtteilungen 2019

Kanton Solothurn: Vom 1. April bis 31. Juli gilt für Hunde im Wald Leinenpflicht

  • 28.03.2019

Während den Frühlings- und Sommermonaten bringen zahlreiche Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt. Damit weder die Mutter- noch Jungtiere in dieser sensiblen Zeit durch nicht unter Kontrolle des Führers oder der Führerin stehende Hunde gefährdet werden, gilt in den Solothurner Wäldern in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli eine generelle Leinenpflicht.