Die Polizei Kanton Solothurn appelliert daran, Mitmenschen und Tiere nicht unnötig mit dem Abbrennen von Feuerwerk zu erschrecken und die Umwelt zu belasten. Beachten Sie zudem, dass es bei längerer Trockenheit gefährlich ist, Feuerwerk zu entfachen, da es zu massiven Bränden führen kann.
So schützen Sie sich:
- Grundsätzlich sollte beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern genügend Abstand zu Gebäuden, Wäldern und Menschenansammlungen eingehalten werden.
- Halten Sie ein Löschmittel wie zum Beispiel einen Feuerlöscher, eine Löschdecke oder einen Eimer mit Wasser bereit.
- Lassen Sie Kinder nicht unbeaufsichtigt Feuerwerk abbrennen.
- Feuerwerks-Raketen sollten nur aus gut verankerten Abschussvorrichtungen abgefeuert werden.
- Warten Sie bei einem Versager mindestens 15 Minuten, bis Sie sich dem Feuerwerkskörper nähern, und unternehmen Sie keine weiteren Anzündungsversuche.
- Schliessen Sie die Fenster und ziehen Sie die Sonnenstoren ein - Raketen und andere Flugkörper könnten sich verirren und einen Brand verursachen.
- Wo Feuerwerk verkauft und abgebrannt wird, darf nicht geraucht werden.
- Machen Sie keine Experimente mit Feuerwerk.
Kantonale Regelungen zum Abbrennen von Feuerwerk:
In verschiedenen Kantonen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nur zu den Feiertagen Silvester und 1. August erlaubt.
Ein generelles Feuerwerksverbot im Kanton Solothurn kennt das kantonale Recht nicht.
Die Feuer- und Feuerwerksverbote nach § 31bis EG zum StGB kommen nur bei temporären Verboten zur Verhinderung von Bränden aufgrund grosser Trockenheit zum Tragen.
Die einzelnen Gemeinden haben in ihrem Gemeindereglement festgelegt, an welchen Daten das Abbrennen von Feuerwerk erlaubt ist. Ausnahmen von diesen Daten können nur durch die jeweilige Gemeinde bewilligt werden.
Betreffend ein Abbrennen von Feuerwerk empfiehlt sich somit, dass bei den Gemeinden - wo das Feuerwerk stattfinden soll – Abklärungen/Anfragen getätigt werden.