Graffiti

Kunst oder Sachbeschädigung?

versprayte Hausfassade

Die Frage ob Kunst oder Sachbeschädigung stellt sich hier nicht. Graffiti sind allgegenwärtig und stellen ein grosses Ärgernis dar. Sie werden meist als blosse Schmiererei wahrgenommen.

Vergehen werden im Sinne des Strafgesetzbuches und auf Antrag des Geschädigten verfolgt. Gegen Art. 144 StGB (Sachbeschädigung) verstösst, wer zum Bespiel eine fremde Hausfassade besprayt, selbst wenn diese schon zuvor durch einen anderen besprayt worden war.

Auch wer nicht als Writer direkt am Sprayen beteiligt ist und «nur» Schmiere steht, macht sich strafbar. Die Täter haften solidarisch für den angerichteten Schaden. Auf sie kommen strafrechtliche Konsequenzen und zivilrechtliche Schadenersatzforderungen zu. Die Entfernung der Graffitis ist aufwändig und kann teuer werden!