Rechtsdienst und Waffenbüro
Rechtsdienst
Der Dienst bearbeitet insbesondere juristische Anfragen von Korpsangehörigen, der Bevölkerung und Medien. Auch die juristische Unterstützung der Mitarbeitenden in dienstlichen Angelegenheiten und deren juristische Aus- und Weiterbildung gehört zu seinem Aufgabengebiet. Zudem arbeitet er Gesetzesvorlagen aus und bereitet Regierungsratsbeschlüsse vor.
Waffenbüro
Das Waffenbüro ist die Fachstelle in allen Fragen rund um das Thema Waffen. Es gibt Auskunft zu Waffenbeurteilungen und beim Definieren von Straftatbeständen. Es prüft und stellt Gesuche für Waffenerwerbsscheine (WES) aus. Zudem koordiniert es das Vorgehen bei Kontrollen, bei Tatbestandsaufnahmen, bei Sicherstellungen und bei Rechtshilfeersuchen.
Das Waffengesetz und die Verordnung wurden per 15. August 2019 geändert. Alle Informationen zum Waffenrecht und dem Besitz von Waffen finden sich beim Bundesamt für Polizei.