Nachrichtendienst
Der Nachrichtendienst erfüllt gestützt auf das Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (NDG) Aufgaben in den Bereichen:
- gewalttätiger Extremismus
- Terrorismus
- verbotener Nachrichtendienst
- Nonproliferation
Der Nachrichtendienst erfüllt gestützt auf das Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (NDG) Aufgaben in den Bereichen: