Tierschutz und Umwelt

Die Angehörigen der Sondergruppe Tierschutz und Umwelt sind zuständig für die Durchsetzung verschiedener Bundes- und Kantonsgesetzen inkl. der Verordnungen im Zusammenhang mit Straftaten im Bereich Tierschutz und Umwelt. Zusammen mit den zuständigen Ämtern werden die Straftaten beurteilt. Je nach Situation werden die betroffenen Personen verzeigt, oder es werden ihnen Massnahmen auferlegt.

Die Angehörigen der Sondergruppe besuchen jährlich Weiterbildungskurse.