E-Bike & E-Trottinett

Elektro-Trottinett (Leicht-Motorfahrrad)

Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h (reine Motorleistung)

Antriebsleistung des Motors: 500W max.

Kontrollschild: Nicht erforderlich

Mindestalter: 14 Jahre (mit Führerausweis!) 

Führerausweis: Kat. M/G (14 bis 16 Jahre); ab 16 Jahren ist kein Führerausweis erforderlich 

Velohelm: Empfohlen

Beleuchtung: Mindestens ein weisses, nicht blinkendes (ruhendes) Licht vorne. Bei schlechtem Wetter oder Dunkelheit zusätzlich nach hinten ein rotes ruhendes Licht. Tagfahrlicht (nach vorne) ist Pflicht.

Verhalten im Verkehr:

  • Das Elektro-Trottinett ist den Fahrrädern gleichgestellt
  • Benutzung von Radstreifen und -wegen obligatorisch 
  • Fahren auf dem Trottoir verboten
  • Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder» zulässig

Das Elektro-Trottinett fällt ­- unter Einhaltung der Leistungsbedingungen und Ausstattungsvorschriften - unter die Kategorie Leicht-Motorfahrrad. Achtung! Nicht alle im Handel erhältlichen E-Trottinetts sind im Strassenverkehr zugelassen. Informieren Sie sich vor dem Kauf über das entsprechende Modell.

Elektro-Bike, langsam (Leicht-Motorfahrrad)

Geschwindigkeit: bis 25 km/h (mit Tretunterstützung)

Kontrollschild: Nicht erforderlich

Mindestalter: 14 Jahre (mit Führerausweis!) 

Führerausweis: Kat. M/G (14 bis 16 Jahre); ab 16 Jahren ist kein Führerausweis erforderlich

Velohelm: Empfohlen

Beleuchtung: Mindestens ein weisses, nicht blinkendes (ruhendes) Licht vorne. Bei schlechtem Wetter oder Dunkelheit zusätzlich nach hinten ein rotes ruhendes Licht. Tagfahrlicht (nach vorne) ist Pflicht.

Verhalten im Verkehr:

  • Das Elektro-Bike (langsam), ist den Fahrrädern gleichgestellt
  • Benutzung von Radstreifen und -wegen obligatorisch
  • Fahren auf dem Trottoir verboten
  • Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder» zulässig

Elektro-Bike, schnell (Motorfahrrad)

Geschwindigkeit: bis 45 km/h (mit Tretunterstützung)

Kontrollschild: Erforderlich (gelb)

Mindestalter: 14 Jahre (mit Führerausweis!) 

Führerausweis: Kat. M/G (14 Jahre)

Velohelm: obligatorisch

Beleuchtung: Nach vorne und hinten gerichtete und typengeprüfte Beleuchtung erforderlich. Tagfahrlicht (nach vorne) ist Pflicht.

Verhalten im Verkehr:

  • Mit dem (schnellen) Elektro-Bike ist die Benutzung von Radstreifen und -wegen obligatorisch
  • Fahren auf dem Trottoir ist verboten
  • Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder» nur mit ausgeschaltetem Motor gestattet

Was darf ich?