E-Bike & E-Trottinett

Elektro-Trottinett

Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h

Antriebsleistung des Motors: 500W max.

Kontrollschild: Nicht erforderlich

Mindestalter: 14 Jahre

Führerausweis: Kat. M (14 bis 16 Jahre); ab 16 Jahren ist kein Führerausweis erforderlich 

Velohelm: Nicht erforderlich, aber empfohlen

Beleuchtung: Tagfahrlicht ist obligatorisch.
Licht vorne (weiss, nicht blinkend) und hinten (rot, nicht blinkend)
roter Rückstrahler hinten

Glocke: obligatorisch

Verhalten im Verkehr:

  • Das Elektro-Trottinett ist den Fahrrädern gleichgestellt
  • Nur eine Person zulässig
  • Benutzung von Radstreifen und -wegen obligatorisch 
  • Fahren auf dem Trottoir verboten
  • Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder» zulässig
  • An Kreuzungen mit der «Zusatztafel» ist es erlaubt, bei Rot rechts abzubiegen. Vorfahrt beachten!

Das Elektro-Trottinett fällt ­- unter Einhaltung der Leistungsbedingungen und Ausstattungsvorschriften - unter die Kategorie Leicht-Motorfahrrad. Achtung! Nicht alle im Handel erhältlichen E-Trottinetts sind im Strassenverkehr zugelassen. Informieren Sie sich vor dem Kauf über das entsprechende Modell.

Elektro-Bike, langsam

Geschwindigkeit: bis 25 km/h

Kontrollschild: Nicht erforderlich

Mindestalter: 14 Jahre

Führerausweis: Kat. M (14 bis 16 Jahre); ab 16 Jahren ist kein Führerausweis erforderlich

Velohelm: Nicht erforderlich, aber empfohlen

Beleuchtung: Tagfahrlicht ist obligatorisch.
Licht vorne (weiss, nicht blinkend) und hinten (rot, nicht blinkend)
roter Rückstrahler hinten

Glocke: obligatorisch

Verhalten im Verkehr:

  • Den Fahrrädern gleichgestellt
  • Benutzung von Radstreifen und -wegen obligatorisch, Fahren auf dem Trottoir verboten
  • Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder» zulässig
  • An Kreuzungen mit der «Zusatztafel» ist es erlaubt, bei Rot rechts abzubiegen. Vorfahrt beachten!

Elektro-Bike, schnell

Geschwindigkeit: bis 45 km/h (mit Tretunterstützung)

Kontrollschild: erforderlich

Führerausweis: Kategorie M

Mindestalter: 14 Jahre 

Helm: obligatorisch

Beleuchtung: Tagfahrlicht ist obligatorisch.
Licht vorne (weiss, nicht blinkend) und hinten (rot, nicht blinkend)
roter Rückstrahler hinten

Glocke: obligatorisch

Verhalten im Verkehr: 

  • Fahren auf dem Trottoir verboten.
  • An Kreuzungen mit der «Zusatztafel» ist es erlaubt, bei Rot rechts abzubiegen. Vorfahrt beachten.
  • Das Benutzen von Radstreifen ist obligatorsich.
  • Das Benutzen von signalisierten Radwegen ist obligatorisch.
    Ausnahme: In Kombination mit den Zusatztafeln «Motorfahrrad freiwillig» oder «Motorfahrrad verboten».
  • Das Verbot für Motorfahrräder verbietet das Fahren - auch mit abgestelltem Motor.
    Ausnahme: Das Verbot für Motorfahrräder ist mit der Zusatztafel «E-Bike gestattet» kombiniert.

Details zu den entsprechenden Signalen finden sich beim Bundesamt für Strassen (Astra)

Was darf ich?