E-Bike & E-Trottinett
Elektro-Trottinett

Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
Antriebsleistung des Motors: 500W max.
Kontrollschild: Nicht erforderlich
Mindestalter: 14 Jahre
Führerausweis: Kat. M (14 bis 16 Jahre); ab 16 Jahren ist kein Führerausweis erforderlich
Velohelm: Nicht erforderlich, aber empfohlen
Beleuchtung: Tagfahrlicht ist obligatorisch.
Licht vorne (weiss, nicht blinkend) und hinten (rot, nicht blinkend)
roter Rückstrahler hinten
Glocke: obligatorisch
Verhalten im Verkehr:
- Das Elektro-Trottinett ist den Fahrrädern gleichgestellt
- Nur eine Person zulässig
- Benutzung von Radstreifen und -wegen obligatorisch
- Fahren auf dem Trottoir verboten
- Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder» zulässig
- An Kreuzungen mit der «Zusatztafel» ist es erlaubt, bei Rot rechts abzubiegen. Vorfahrt beachten!
Das Elektro-Trottinett fällt - unter Einhaltung der Leistungsbedingungen und Ausstattungsvorschriften - unter die Kategorie Leicht-Motorfahrrad. Achtung! Nicht alle im Handel erhältlichen E-Trottinetts sind im Strassenverkehr zugelassen. Informieren Sie sich vor dem Kauf über das entsprechende Modell.
Elektro-Bike, langsam

Geschwindigkeit: bis 25 km/h
Kontrollschild: Nicht erforderlich
Mindestalter: 14 Jahre
Führerausweis: Kat. M (14 bis 16 Jahre); ab 16 Jahren ist kein Führerausweis erforderlich
Velohelm: Nicht erforderlich, aber empfohlen
Beleuchtung: Tagfahrlicht ist obligatorisch.
Licht vorne (weiss, nicht blinkend) und hinten (rot, nicht blinkend)
roter Rückstrahler hinten
Glocke: obligatorisch
Verhalten im Verkehr:
- Den Fahrrädern gleichgestellt
- Benutzung von Radstreifen und -wegen obligatorisch, Fahren auf dem Trottoir verboten
- Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder» zulässig
- An Kreuzungen mit der «Zusatztafel» ist es erlaubt, bei Rot rechts abzubiegen. Vorfahrt beachten!
Elektro-Bike, schnell
Geschwindigkeit: bis 45 km/h (mit Tretunterstützung)
Kontrollschild: erforderlich
Führerausweis: Kategorie M
Mindestalter: 14 Jahre
Helm: obligatorisch
Beleuchtung: Tagfahrlicht ist obligatorisch.
Licht vorne (weiss, nicht blinkend) und hinten (rot, nicht blinkend)
roter Rückstrahler hinten
Glocke: obligatorisch
Verhalten im Verkehr:
- Fahren auf dem Trottoir verboten.
- An Kreuzungen mit der «Zusatztafel» ist es erlaubt, bei Rot rechts abzubiegen. Vorfahrt beachten.
- Das Benutzen von Radstreifen ist obligatorsich.
- Das Benutzen von signalisierten Radwegen ist obligatorisch.
Ausnahme: In Kombination mit den Zusatztafeln «Motorfahrrad freiwillig» oder «Motorfahrrad verboten». - Das Verbot für Motorfahrräder verbietet das Fahren - auch mit abgestelltem Motor.
Ausnahme: Das Verbot für Motorfahrräder ist mit der Zusatztafel «E-Bike gestattet» kombiniert.
Details zu den entsprechenden Signalen finden sich beim Bundesamt für Strassen (Astra)