Gewaltdelikte

Physische Gewalt

umfasst alle körperlichen Angriffe, von (wiederholten) Tätlichkeiten bis zur Tötung. Dazu einige Beispiele:

  • Gegenstände nachwerfen
  • stossen, packen, schütteln, beissen
  • Ohrfeigen, Fusstritte, Faustschläge
  • verprügeln
  • Waffen ziehen
  • mit Werkzeugen zuschlagen, mit Messer zustossen, schiessen

Psychische Gewalt

bezieht sich auf nicht körperliche Angriffe, stellt aber eine ebenso ernsthafte Gefährdung dar. Darunter fallen beispielsweise:

  • schwere Drohungen
  • Nötigung
  • Freiheitsberaubung
  • Stalking (belästigen, verfolgen, nachstellen, beobachten, bedrohen)
  • diskriminierende Gewalt (konsequent missachten, andauernd beschimpfen, verleumden, vernachlässigen)
  • soziale Gewalt (bevormunden, öffentlich demütigen, isolieren)
  • ökonomische Gewalt (kein Haushaltungsgeld geben, nicht arbeiten lassen, Verdienst in Beschlag nehmen)

Sexualisierte Gewalt

Sexualisierte Gewalt ist jede Form von unerwünschter oder erzwungener Handlung und grenzverletzendem Verhalten mit sexuellem Bezug.
 

Quelle: Stiftung gegen Gewalt