Rückführungen

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) entscheidet über die Gewährung oder Verweigerung von Asyl. Lehnt es ein Asylgesuch ab oder tritt es nicht darauf ein, verfügt es in der Regel die Wegweisung und ordnet den Vollzug an.

Für den zwangsweisen Vollzug dieser Wegweisungen sind die Kantone zuständig. Die Angehörigen der SG Rückführungen sind speziell für diese Aufgaben ausgebildet. Sie nehmen eine rückzuführende Person nötigenfalls fest, führen sie individuell zum Flughafen und begleiten sie gegebenenfalls bis zur Einreise in den Zielstaat.