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Mit gebotener Vorsicht für den zweiten Öffnungsschritt
Der Kanton Solothurn begrüsst die vom Bundesrat vorgeschlagenen Lockerungen des zweiten Öffnungsschrittes. Wie er ist auch der Regierungsrat der Auffassung, dass die Massnahmen nur erfolgen können, falls die epidemiologische Lage es zulässt.
Regierungsratssitzung vom 16. März 2021
Der Regierungsrat hat in seiner Sitzung
Neues öV-Gesetz als Beitrag zum Klimaschutz
Der Regierungsrat hat den Entwurf des neuen Gesetzes über den öffentlichen Verkehr sowie ein Förderkonzept zur Dekarbonisierung des strassengebundenen öffentlichen Verkehrs im Kanton Solothurn verabschiedet. Damit schafft der Kanton Solothurn wieder zeitgemässe Rahmenbedingungen und leistet einen Beitrag zum Klimaschutz.
COVID-19: Finanzielle Hilfe für Notlagen aus dem Bettagsfranken
Menschen, die durch die Covid-19-Pandemie in Not geraten sind, sollen zusätzlich unterstützt werden. Zu diesem Zweck hat der Regierungsrat 250'000 Franken gesprochen.
Weiterentwicklung der IV: Betroffene intensiver begleiten
Der Invalidisierung vorbeugen und die Eingliederung verstärken – diese Ziele sollen mit der «Weiterentwicklung der IV» für Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen erreicht werden. Der Solothurner Regierungsrat heisst die Verordnungsänderungen auf Bundesebene grundsätzlich gut.
Regierungsrat begrüsst E-Government-Kooperationen des Bundes
Der Regierungsrat begrüsst die Absicht des Bundes, die elektronische Abwicklung von Geschäftsprozessen zu fördern und sich an Kooperationen im Bereich E-Government zu beteiligen. Bei der Verbindlicherklärung von elektronischen Diensten verlangt er jedoch eine Mitwirkungsmöglichkeit der Kantone.
Die Bevölkerung im Kanton Solothurn wächst konstant
Ende 2020 lebten im Kanton Solothurn insgesamt 278'640 Menschen. Das sind genau 2'171 mehr als ein Jahr zuvor, was einem Wachstum von 0,8 Prozent entspricht.
Härtefälle: Verordnung des Bundes gilt neu als generelle Richtschnur
Die Anforderungen für Härtefallmassnahmen des Kantons richten sich neu nach der entsprechenden Verordnung des Bundes. Mit dieser Anpassung der kantonalen Härtefallverordnung können vom Bund festgelegte Änderungen künftig schneller umgesetzt werden. Behördlich geschlossene Betriebe müssen beispielsweise für ihr Härtefallgesuch per sofort keine Fixkostenübersicht mehr einreichen.