Im Kanton Solothurn können sich in Zukunft Kantonsrätinnen bei Mutterschaft durch eine andere Person vertreten lassen. Rund 59 Prozent der Stimmenden haben der Einführung der Mutterschaftsvertretung zugestimmt, der Nein-Stimmenanteil liegt bei rund 41 Prozent. Die Stimmbeteiligung beträgt 53 Prozent. Die Vertretung ist bereits vor der und/oder nach der Geburt möglich und kann für einen Zeitraum von drei bis zwölf Monaten in Anspruch genommen werden.
Die Ratsleitung nimmt das Abstimmungsresultat zur Kenntnis. «Die Einführung der Stellvertretung trägt zur besseren Vereinbarkeit von Politik und Familie bei. Mit diesem Schritt folgt der Kanton Solothurn einer Entwicklung, die in mehreren Parlamenten bereits im Gang ist», kommentiert Kantonsratspräsidentin Myriam Frey Schär das Abstimmungsresultat. Die Stellvertretung soll ab dem 1. Januar 2027 möglich sein.