In begründeten Härtefällen wie z.B. bei Armut oder Sozialhilfebezug wird erwachsenen Personen der geforderte Mindestbeitrag an die AHV/IV/EO erlassen. Die Kosten der erlassenen Beiträge werden weiterhin vom Kanton getragen. 64 Prozent der Stimmenden haben sich gegen die vorgeschlagene Änderung entschieden, der Ja-Stimmenanteil liegt bei 36 Prozent. Die Stimmbeteiligung beträgt 51,20 Prozent.
Der Regierungsrat nimmt das Abstimmungsresultat zur Kenntnis. «Die Gesetzesänderung war eine vom Kantonsrat im Rahmen des Massnahmenplans 2024 beschlossene Einzelmassnahme, um die Kantonsfinanzen nachhaltig zu stabilisieren», sagt Frau Landammann Susanne Schaffner, Vorsteherin des Departements des Innern.
Und weiter: «Die Änderung hätte der konsequenten Entflechtung von Aufgaben zwischen dem Kanton und den Einwohnergemeinden gedient.»
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