Der Kanton vollzieht im Namen der Einwohnergemeinden die Alimentenhilfe: er fordert ausstehende Unterhaltsbeiträge bei zahlungspflichtigen Personen ein und bezahlt Kinderalimente als Vorschuss. Die Verwaltungskosten für diese Aufgaben verbleiben beim Kanton und werden nicht wie vorgeschlagen neu von den Einwohnergemeinden übernommen. 66 Prozent der Stimmenden haben die Änderung abgelehnt, der Ja-Stimmenanteil liegt bei 34 Prozent. Die Stimmbeteiligung beträgt 51,15 Prozent.
Der Regierungsrat nimmt das Abstimmungsresultat zur Kenntnis. «Die Gesetzesänderung war eine vom Kantonsrat im Rahmen des Massnahmenplans 2024 beschlossene Einzelmassnahme, um die Kantonsfinanzen nachhaltig zu stabilisieren», äussert sich Frau Landammann Susanne Schaffner, Vorsteherin des Departements des Innern.
Und weiter: «Die Massnahme hätte der konsequenten Entflechtung von Aufgaben zwischen dem Kanton und den Einwohnergemeinden gedient.»
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