Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenslagen oder mit psychischen Belastungen sind vermehrt auf Unterstützung angewiesen. Sie brauchen spezialisierte Wohnangebote, wenn sie vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr bei ihren eigenen Familien wohnen können. Die Entwicklungen der letzten Jahre sowie eine wissenschaftliche Bedarfsanalyse der Hochschule Luzern (HSLU) zeigen, dass das bestehende Angebot im Kanton Solothurn an seine Grenzen stösst. Der Regierungsrat will diese Versorgungslücke schliessen. Er hat die Angebotsplanung für die Jahre 2026 bis 2031 verabschiedet und in die Vernehmlassung geschickt. Es handelt sich um die erste Auslegeordnung in dieser Form im Kanton Solothurn.
Gezielter Platzausbau in Heim- und Familienpflege
Die Nachfrage nach stationären sozialpädagogischen Betreuungsangeboten in Wohngruppen oder Heimen steigt kontinuierlich. Treiber dieser Entwicklung sind die markante Zunahme psychischer Probleme, komplexere Mehrfachproblematiken, Suchtverhalten und Autismusdiagnosen bei Jugendlichen. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, sieht die Planung einen kontinuierlichen Ausbau vor: In der Heimpflege sollen jährlich vier und in der Familienpflege jährlich fünf zusätzliche Plätze geschaffen werden. Bis 2031 führt dies zu 24 neuen Plätzen in Heimen und 30 zusätzlichen Plätzen in Pflegefamilien. Der Ausbau und die Weiterentwicklung der Plätze sowie der damit verbundenen Pilotprojekte – wie etwa im Bereich der stationären Eltern-Kind-Betreuung – erfolgen schrittweise.
Effiziente Steuerung und faire Finanzierung
Um die kantonalen Mittel künftig noch gezielter und effizienter einzusetzen, wird das aktuelle System grundlegend modernisiert. Das Amt für Gesellschaft und Soziales (AGS) führt neue Instrumente wie verbindliche Angebotstypologien, vierjährige Leistungsaufträge und jährliche Leistungsvereinbarungen ein. Dies schafft Transparenz und gibt den Institutionen langfristige Planungssicherheit. Zudem wurde das solothurnische Taxsystem bereits in ersten Schritten angepasst, um den effektiven Betreuungsaufwand komplexer Fälle deckend und marktfähig abzugelten.
Klare Zuständigkeiten durch Entflechtung
Ein Schwerpunkt der Angebotsplanung 2031 ist die Beseitigung von Schnittstellen zwischen den Behörden. Bislang ist die Zuständigkeit für stationäre Angebote von Minderjährigen aufgeteilt: Das Volksschulamt ist für die Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen zuständig, das AGS für sozialpädagogische Platzierungen. Der Regierungsrat hat nun die beiden zuständigen Departemente beauftragt, eine Entflechtung der Verantwortlichkeiten und Aufgaben zu prüfen. Aufsicht, Bewilligung und Planung aller stationären Wohnbereiche für Kinder und Jugendliche sollen gemäss diesem Reformprojekt zentral bei einem Amt zusammengeführt werden. Ziel ist es, dass alle stationären Einrichtungen für Minderjährige nach gleichen Massstäben beaufsichtigt werden.