Hintergrund: Künftig soll die Bahn in der Schweiz primär auf kurzen und mittleren Distanzen weiter gestärkt werden, beispielsweise mit zusätzlichen S-Bahn-Angeboten und einer Aufwertung der Vorstadt-Bahnhöfe. So will es der Bundesrat mit der «Perspektive BAHN 2050», die er zusammen mit dem Bericht zum Stand der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur in die Vernehmlassung geschickt hat. Gemäss diesem Bericht wird das Angebotskonzept 2035 rund drei bis fünf Jahren später umgesetzt. Ausserdem führt der jüngst von SBB kommunizierte Verzicht auf die sogenannte Wankkompensation – eine neue Neigetechnik der Züge – zu längeren Fahrzeiten und damit zu einer Überarbeitung des Angebotskonzepts.
Es drohen erhebliche Mehrkosten
Die Solothurner Regierung begrüsst die langfristigen Stossrichtungen in der «Perspektive BAHN 2050», bemängelt aber gleichzeitig den Stand der beschlossenen Ausbauschritte des Bundes. Neben der Verzögerung drohen bedeutende Mehrkosten. Der Regierungsrat fordert, dass die Gründe dafür untersucht und in den folgenden Ausbauschritten zuverlässige Angebote erarbeitet werden.
Der Kanton Solothurn setzt sich für wichtige Bahnausbauten in der Region ein. Der Regierungsrat weist in seiner Stellungnahme insbesondere auf den Knoten am Bahnhof Olten hin und fordert explizit die zusätzliche Finanzierung der notwendigen Perronverlängerungen, damit der Bahnhof seine zentrale Funktion auch künftig erfüllen kann. In diesem Zusammenhang ist es besonders wichtig, dass die Projektierung der Massnahmen finanziell gesichert ist und vorankommt.
In seiner Stellungnahme hält der Regierungsrat fest, dass er weitere Forderungen der Nordwestschweizer Kantone unterstützt. Es gilt dabei, namentlich in der Agglomeration das Potenzial zur Umlagerung des Verkehrs von der Strasse auf die Schiene gemäss BAHN 2050 abzuschöpfen. Dafür braucht es mehr Kapazität.
Verbesserungen sucht der Kanton zudem für den Bahnhof Solothurn sowie für den Fernverkehr in Grenchen Süd und Oensingen beziehungsweise generell am Jurasüdfuss, wo es in letzter Zeit vermehrt Störungen gegeben hat.
Zuständigkeiten:
Der Bund ist in der Schweiz für die Eisenbahninfrastruktur zuständig. Neben dem Betrieb und Unterhalt bestellt und finanziert er über den Bahninfrastrukturfonds (BIF) auch den Ausbau. Die Kantone leisten jährlich einen Beitrag in den BIF.